Die Rechnungen, die vom Stromanbieter ENEL an die Süd-Tiroler Kunden verschickt werden, sind neuerdings zum einen Teil in italienischer, zum anderen Teil in deutscher Sprache abgefasst. Das Schreiben, das dieser Anfrage beigefügt ist, ist somit weder ein- noch zweisprachig, sondern gemischtsprachig.
Angesichts dieser Tatsache werden das Verstehen der Informationen und das Aufschlüsseln der Positionen auf den Rechnungen um ein Weiteres unnötig erschwert.
Fragen an die Landesregierung:
1. Wie kann es passieren, dass ein Dienstleistungsunternehmen, das über eine Konzession in Süd-Tirol verfügt und somit zur Zweisprachigkeit verpflichtet ist, Zweisprachigkeit mit Gemischtsprachigkeit verwechselt?
2. Was ist der Sinn von solchen gemischtsprachigen Informationen?
3. Warum wird dem Verbraucher die Zweisprachigkeit, die laut D.P.R. vom 15. Juli 1988, Nr. 574, gesetzlich vorgesehen ist, vorenthalten?
4. Was gedenkt die Landesregierung zu unternehmen, damit in Zukunft derartige Fälle von Verstößen gegen die Verpflichtung zur Zweisprachigkeit sowie unnötige Belastungen und Ärgernisse der Kunden vermieden werden?
Bozen, 9. März 2015.
L.-Abg. Myriam Atz Tammerle
L.-Abg. Sven Knoll
L.-Abg. Bernhard Zimmerhofer
Anlage:
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