Laut Art. 35 des Dekretes „Sblocca Italia“ werden Müllverbrennungsanlagen zum „nationalen Interesse“ erklärt, die zukünftig vernetzt arbeiten und somit auch Müll aus anderen Regionen verbrennen müssen. Für den Müllverbrennungsofen in Bozen bedeutet dies, dass Müll aus Italien nach Süd-Tirol transportiert werden muss, der hierzulande dann die Luft verpestet.
Hiezu ergeben sich folgende Fragen:
1. Wie ist dieses Dekret mit der Süd-Tiroler Landesgesetzgebung vereinbar, die Müllimporte untersagt?
2. War die Zustimmung zum Dekret „Sblocca Italia“ durch die Süd-Tiroler Parlamentarier der SVP mit der Landesregierung abgesprochen? Wenn ja, warum hat man sich nicht gegen den Artikel 35 gewehrt?
3. Welche Mengen an Müll aus Italien müssen zukünftig in Süd-Tirol verbrannt werden?
4. Wie kann sichergestellt werden, dass sich keine Schadstoffe im ausländischen Müll befinden?
5. Kann sich Süd-Tirol weigern den Müll aus Italien zu verbrennen?
6. Wer trägt die Folgekosten des Mülltransports und der Restentsorgung?
L.-Abg. Sven Knoll
L.-Abg. Eva Klotz
L.-Abg. Bernhard Zimmerhofer
Untenstehend die Anfrage als pdf-Datei:
Hier finden Sie die Antwort des Landeshauptmanns.
Hier finden Sie die Replik des Einbringers.