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Aktuelle Fragestunde März 2015: Wiederholte Missachtung der Zweisprachigkeitspflicht beim INAIL in Bozen

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Aktuelle Fragestunde März 2015: Wiederholte Missachtung der Zweisprachigkeitspflicht beim INAIL in Bozen

Am 24.11.2014 hat eine Bozner Bürgerin vom INAIL ein Schreiben erhalten, welches nur in italienischer Sprache abgefasst war. Sie hat daraufhin Nichtigkeitsbeschwerde im Sinne von Art. 8 des D.P.R. vom 15. Juli 1988, Nr. 574, eingereicht und das Dokument nach dem Protest in ihrer deutschen Muttersprache erhalten.

Trotz dieser offiziellen Beschwerde hat die Bürgerin am 16.02.2015, also nur drei Monate später, schon wieder ein rein italienisches Schreiben zugeschickt bekommen. Deshalb stellt die SÜD-TIROLER FREIHEIT folgende Fragen:

1. Was wird man tun, um zu verhindern, dass solche Vergehen gegen geltendes Gesetz nicht wieder vorkommen und dass die Einhaltung der Bestimmungen ein- für allemal gesichert ist?

2. Warum kommen solche Vorfälle, trotz wiederholter Anfragen und Proteste der Abgeordneten der SÜD-TIROLER FREIHEIT, immer wieder vor?

Bozen, 23. Februar 2015.

L.-Abg. Sven Knoll
L.-Abg. Bernhard Zimmerhofer
L.-Abg. Myriam Atz Tammerle

Zur Pressemitteilung.

Antwort:

Aktuelle Fragestunde, Archiv, Bernhard Zimmerhofer, Myriam Atz Tammerle, Sven Knoll
Donnerstags 14-17 Uhr: Sprechstunde des L.-Abg. Bernhard Zimmerhofer
Schriftliche Anfrage: Stellenwettbewerb Agentur der Einnahmen / Proporz

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