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Aktuelle Fragestunde Maisession: Gesetzliche Grundlage für pseudoitalienische Ortsnamen: 4. Versuch

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Aktuelle Fragestunde Maisession: Gesetzliche Grundlage für pseudoitalienische Ortsnamen: 4. Versuch

Wir beziehen uns auf unsere wiederholte Anfrage „Gesetzliche Grundlage für pseudoitalienische Ortsnamen: 3. Versuch“ vom 9. April 2015 und halten fest, dass diese mit Schreiben von Landesrat Mussner vom 20. April 2015 immer noch nicht zu unserer Zufriedenheit beantwortet wurde.

In der Antwort ist von italienischen „Auffüllnamen“ die Rede. Hierzu ergibt sich, zwar anders formuliert, aber inhaltlich mit den bereits vorausgehenden Anfragen identisch, folgende Frage:

Welches Gesetz schreibt konkret und explizit die Übersetzung von Ortsnamen und damit die Erfindung von „Auffüllnamen“ vor?

Bozen, 29. April 2015

L.-Abg. Myriam Atz Tammerle
L.-Abg. Sven Knoll
L.-Abg. Bernhard Zimmerhofer

Antwort des zuständigen Landesrats:

Aktuelle Fragestunde, Archiv, Bernhard Zimmerhofer, Myriam Atz Tammerle, Sven Knoll
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Video von der Pressekonferenz „Landespost“

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