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Begehrensantrag: Elektronische Stimmabgabe (E-Voting)

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Begehrensantrag: Elektronische Stimmabgabe (E-Voting)

Die jüngsten Gemeinderatswahlen in Süd-Tirol haben uns wieder einmal die Nachteile der klassischen Durchführung der Wahlen vor Augen geführt: langwierige Auszählung der Stimmen, hohe Kosten, sinkende Wahlbeteiligung.

Dabei gibt es heute schon Beispiele dafür, wie man eine Wahl schnell, unkompliziert und kostengünstig abwickeln kann. Estland, das bis vor nicht allzu langer Zeit noch im tiefsten Kommunismus lebte, bietet seinen Bürgern schon seit 2005 die Möglichkeit der elektronischen Stimmabgabe (E-Voting). Das kleine baltische Land ist damit weltweit Vorreiter bei rechtsverbindlichen Online-Wahlen auf staatlicher Ebene. Ebenso werden in Estland verschiedene E-Government-Verfahren konsequent umgesetzt, z.B. das Projekt der „papierlosen Regierung“ und die elektronische Bürgerbefragung bei politischen Entscheidungen.

Die Vorteile des E-Votings liegen auf der Hand: Ortsunabhängige Wahl für körperlich eingeschränkte Personen und Heimatferne; höhere Wahlbeteiligung; langfristige Kostensenkung; schnelle Stimmen-auszählung und Vermeidung von Zählfehlern; keine ungültigen Stimmen; keine Postlaufzeit im Gegensatz zur Briefwahl.

Die Nachteile des E-Votings sind: Unsicherheit des Internets (z.B. durch Viren); Berechtigungs-nachweis des Wählers bei gleichzeitiger Anonymität seiner Stimme.

Um das System sicherer zu machen, hat Estland eine digitale Staatsbürgerschaft eingeführt. Damit hat jeder Bürger die Möglichkeit, einen elektronischen Pass mit biometrischen Daten zu beantragen und mit diesem online sich zu identifizieren, zu wählen und Verträge zu unterschreiben. Bei der digitalen Stimmabgabe werden durch den Wähler mittels Kryptografie (Umwandlung einer Information von einem lesbaren Text in einen Geheimtext) zwei „digitale Umschläge“ erstellt, die im Wahlvorgang getrennt werden, um eine anonyme Stimmabgabe und somit eine geheime Wahl zu gewährleisten.[1]

Darstellung des Verschlüsselungssystems bei der Stimmabgabe[2]

Weitere Beispiele, wo es eine Rechtsgrundlage für das E-Voting gibt, sind Norwegen und die Schweiz.

Dies alles vorausgeschickt,

fordert der Süd-Tiroler Landtag
das römische Parlament,
die Regierung in Rom
und die EU-Parlamentarier auf,

  1. die notwendige Rechtsgrundlage für die elektronische Stimmabgabe (E-Voting) in Italien bzw. in der EU zu schaffen;
  2. das Land Süd-Tirol bei entsprechenden E-Voting-Pilotversuchen einzubinden.

Bozen, 19. Mai 2015

L.-Abg. Bernhard Zimmerhofer
L.-Abg. Sven Knoll
L.-Abg. Myriam Atz Tammerle

Zur Pressemitteilung.

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