Am 5. Dezember 2014 wurde vom Regionalrat das neue Gemeindewahlgesetz verabschiedet. Dieses beinhaltet in den Bestimmungen bereits Unterschiede zwischen den Provinzen. Aus diesem Grund, aber auch im Sinne einer weiteren Dezentralisierung der Befugnisse der Region und der Aufwertung der einzelnen Provinzen, wäre es nur folgerichtig, wenn an Letztere die gesamte Zuständigkeit für das Gemeindewahlgesetz abgegeben wird. Der jeweilige Landtag könnte sich mit diesem viel eingehender und effizienzorientierter befassen als der Regionalrat. Entsprechend könnte die Ausarbeitung wesentlich tiefgreifender und umfassender vonstattengehen. Es gilt, ein Ergebnis zu erzielen, das umgesetzt werden kann, weil es an die Provinzen angepasst ist und somit auch die individuellen Bedürfnisse der Gemeinden möglichst weitgehend berücksichtigt.
Der Regionalrat fordert daher die Regionalregierung auf,
die Zuständigkeit für das Gemeindewahlgesetz von der Region auf die Provinzen Bozen und Trient und übertragen.
Bozen, 15. Dezember 2015
L.-Abg. Myriam Atz Tammerle
L.-Abg. Sven Knoll
L.-Abg. Bernhard Zimmerhofer
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