Die Regionalratsfraktion der Süd-Tiroler Freiheit lädt am Montag, den 15. Februar 2016 mit Beginn um 19.30 Uhr im Kolpinghaus in Bozen, Josef-Saal, zu einem Vortrag über die Übersetzbarkeit von Straßennamen in Süd- und Welschtirol aus gesetzlicher und linguistischer Perspektive.
Im Gebiet der heutigen Autonomen Provinz Bozen (Südtirol) gilt laut Autonomiestatut die Verpflichtung zur „Zweisprachigkeit in der Ortsnamengebung“. Doch was bedeutet dies konkret? – Dass diese Zweisprachigkeit nicht ausnahmslos gelten kann, liegt auf der Hand. Aber wie weit muss die Zweisprachigkeit gehen, und wo stößt sie an ihre Grenzen? Bedeutet Zweisprachigkeit in der Ortsnamengebung, dass Ortsnamen, aber auch Flurnamen übersetzt werden müssen, wenn diese die Grundlage für Straßennamen bilden?
Die Frage der Übersetzbarkeit von Straßennamen harrt bis heute einer klaren und richtungsweisenden Antwort auf politischer Ebene. Dies hat zur Folge, dass jede Gemeinde nach eigenem Gutdünken Straßennamen ins Italienische übersetzt, teilübersetzt oder einzig auf Deutsch oder Ladinisch führt. Gerade die Vorgehensweise in Ladinien (Gröden, Gadertal, aber auch Fassatal) könnte dabei der Schlüssel zu einer Gesamtlösung sein.
Informationen zum Referenten: Cristian Kollmann, Dr. phil., ist Sprachwissenschaftler mit Schwerpunkt Onomastik (Namengebung). Unter anderem arbeitete er als „Toponomast“ am Südtiroler Landesarchiv sowie als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Luxemburg.
Der Vortrag richtet sich, bei freiem Eintritt, an Gemeinderatsmitglieder, Gemeindesekretäre, gerne auch an Personen, die sich für die Geschichte und Kultur des eigenen Ortes interessieren, z.B. Ortschronisten.
Bernhard Zimmerhofer
Fraktionssprecher der Süd-Tiroler Freiheit im Regionalrat