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Post vernachlässigt Zweisprachigkeitsbestimmungen Drucken E-Mail
Freitag, 29. Juni 2007

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Die sich letzthin häufenden Beschwerden verärgerter Kunden, die bei der Post nur rein italienischsprachige Formulare vorfinden, zeugen vom äußerst säumigen Umgang der italienischen Post, mit den Bestimmungen zur verpflichtenden Zweisprachigkeit, so Sven Knoll, Landesjugendsprecher der SÜD-TIROLER FREIHEIT.

Immer wieder werden Begleitschreiben und Formulare nur in italienischer Sprache an die Postämter geliefert und die Kunden mit der lapidaren Ausrede abgefertigt, dass die deutschen Formulare lediglich kurzfristig ausgegangen seinen.

 In einem Postamt in Bruneck hat sich nun ein Fall ereignet, bei dem ein junger Mann keine deutschen Formulare zum Versenden eines Einschreibe- Briefes mit Rückantwort bekam und selbst nach einem Jahr noch immer keine deutschsprachigen Bögen vorhanden waren. Die von ihm eingebrachte Beschwerde wurde mit der üblichen Standartausrede abgewiesen.

Den Bürgern ist es schlichtweg nicht zumutbar, immer wieder die zeit- und nervenaufreibenden Mühen einer offiziellen Beschwerde auf sich nehmen zu müssen. Die Vorgaben zur verpflichtenden Zweisprachigkeit sind ganz klar vom Gesetzgeber definiert und an diese hat sich auch die italienische Post zu halten, so Sven Knoll.

Es ist inakzeptabel, dass immer nur die deutschsprachige Bevölkerung in ihren Rechten beschnitten wird, denn interessanter Weise sind die italienischsprachigen Formulare noch auf keinem Postamt ausgegangen.

Die SÜD-TIROLER FREIHEIT wird diesen Verletzungen des Rechtes auf Gebrauches der Muttersprache nicht tatenlos zusehen und bringt daher im Landtag eine offizielle Anfrage zu diesem Vorfall ein.

Sven Knoll
Landesjugendsprecher der SÜD-TIROLER FREIHEIT
und Gemeinderat in Schenna


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