Ein Beschlussantrag der Süd-Tiroler Freiheit, mit dem die Südtirol Marketing Gesellschaft (SMG) angewiesen werden sollte, in der Tourismuswerbung nahezu ausnahmslos nur noch die historisch fundierten Orts- und Flurnamen zu verwenden, wurde vom Süd-Tiroler Landtag abgelehnt.
Lediglich in einem Punkt wurde dem Antrag zugestimmt, nämlich darin, dass die Landesregierung bei der SMG intervenieren wird, „damit diese die Feriengäste Stück für Stück an die authentische Toponomastik heranführt und die Richtlinien zum Gebrauch der Orts- und Flurnamen in der Tourismuswerbung entsprechend modifiziert und verfeinert“.
Die wesentliche Punkte, die diese Richtlinien und damit die Frage der Übersetzbarkeit und historischen Fundiertheit der jeweiligen Orts- und Flurnamen wissenschaftlich detailliert erörtern, wurden jedoch abgelehnt.
Der Sprachwissenschaftler Cristian Kollmann, der den Beschlussantrag ausgearbeitet hatte, zeigt sich enttäuscht: „Der Mehrheitspartei fehlt immer noch der Mut, sich in der Frage der Orts- und Flurnamengebung auf einen wissenschaftlichen und faschistisch unbelasteten Diskurs einzulassen. Stattdessen vertröstet sie die Süd-Tiroler Freiheit damit, dass die Landesregierung ohnehin bei der SMG intervenieren werde.“ Dies könne jedoch, so Kollmann abschließend, „lange dauern, und bis dahin dürfen Süd-Tirols Touristiker weltweit unser Land weiterhin mit pseudoitalienischen und tolomeisch-faschistischen Orts- und Flurnamen anpreisen und damit die Feriengäste in die Irre führen.“