Anfang April wird voraussichtlich im Süd-Tiroler Landtag das neue Wahlgesetz Nr. 115/17 behandelt. Zu diesem hat die Süd-Tiroler Freiheit einen Minderheitenbericht und mehrere Änderungsanträge hinterlegt.
Positiv bewertet die Süd-Tiroler Freiheit die Senkung der Höchstgrenze für Wahlspesen von 40.000 Euro auf 30.000 Euro sowie dass die Abrechnung zukünftig nicht mehr von allen Kandidaten, sondern nur noch von den effektiv Gewählten hinterlegt werden muss.
Wahlwerbeverbot für Verbände
Im zukünftigen Wahlgesetz sollte jedoch Verbänden, Vereinen und Gewerkschaften, die nicht Parteiorganisationen sind und öffentliche Gelder erhalten, jegliche Werbung für Parteien und Kandidaten untersagt sein. Bei Nichtbeachtung sollte diesen Organisationen im auf die Wahl folgenden Jahr keine Mittel aus öffentlichen Haushalten gewährt werden. Dazu hinterlegten die Abgeordneten der Süd-Tiroler Freiheit einen Änderungsantrag.
Frauenquote soll gestrichen werden
Die Süd-Tiroler Freiheit unterstützt zwar zahlreiche Förderungen für Frauen. Sie vertritt auch den Standpunkt, dass Frauen die Politik bereichern und zu einem stärkeren politischen Engagement animiert werden sollen. Die Bewegung ist jedoch der Ansicht, dass speziell eine „Frauenquote“ dem Prinzip der individuellen Selbstbestimmung widerspricht. Einerseits müssen Frauen zur Erfüllung der Frauenquote zur Kandidatur regelrecht überredet werden, andererseits wird das Wahlrecht durch diese antidemokratische Regelung grob beschnitten. Aus diesen Gründen haben die Abgeordneten der Süd-Tiroler Freiheit einen Änderungsantrag eingebracht, der die Streichung der gesetzlichen „Frauenquote“ vorsieht.
Gegen die Aufstockung der Landesregierung
Während man landesweit in den Gemeinden sowie beim öffentlichen Personal Reduzierungen und Einsparungen vornimmt, nimmt sich die SVP im neuen Wahlgesetz das Recht heraus, bei der Landesregierung aufzustocken. Der vorgesehenen Aufstockung der Landesregierung auf bis zu elf Mitglieder steht die Süd-Tiroler Freiheit ablehnend gegenüber. Die Abgeordneten reichten dazu zwei Änderungsanträge ein:
- Ein Antrag sieht, nach Schweizer Modell, die Reduzierung auf höchstens sieben Landesräte plus Landeshauptmann vor.
- Ein weiterer Antrag sieht zumindest die Beibehaltung der jetzigen Regelung mit höchstens acht Landesräten plus Landeshauptmann vor.
Briefwahl muss verbessert werden
Bei den Landtagswahlen 2013 kam die Briefwahl erstmals zur Anwendung. Diesbezügliche Erfahrungen haben gezeigt, dass es dringend notwendig ist, die Fristen vorzuverlegen. Bei der letzten Landtagswahl wurden 20 % der Briefwahlstimmen nicht berücksichtigt, weil diese nicht termingerecht eingelangt waren. Ganz abgesehen davon, dass eine Briefwahl eines in Neuseeland lebenden Süd-Tirolers mit den derzeit geltenden Fristen von Vornerein nicht möglich ist.
Es bräuchte eine grundlegende Überarbeitung der Fristen von Beginn an. Dies erfordert jedoch eine detaillierte Überprüfung der gesamten Fristen, auch im Zusammenhang mit den staatlichen Gesetzen. Bei der Briefwahl im Jahr 2013 waren 27.908 Personen (6,9 % der Stimmberechtigten) wahlberechtigt. Die Abgeordneten der Süd-Tiroler Freiheit haben daher zum Landeswahlgesetz einen eigenen Tagesordnungs-Antrag eingereicht, der eine Anpassung der Fristen vorsieht.
Bleibt zu hoffen, dass man im Plenum die Möglichkeit, ein eigenes Wahlgesetz zu erstellen, größtmöglich nutzt, um es so demokratisch und nachhaltig wie möglich zu gestalten.
L.-Abg. Sven Knoll
L.-Abg. Myriam Atz Tammerle
Beschlussantrag zum Gesetzentwurf (Tagesordnung) zum Wahlgesetz.