Abkommen für ladinische Grenzgemeinden: nicht Fremdbestimmung finanzieren, sondern die Anwendung des Grundrechtes einfordern! – Die Präsidenten der Provinzen Trient und Veneto sind übereingekommen, den Grenzgemeinden eine finanzielle Unterstützung von 10 Millionen Euro zu gewähren.
Das Land Südtirol erwägt ein ähnliches Abkommen für die ladinischen Grenzgemeinden des Veneto. Die Landtagsabgeordnete der Südtiroler Freiheit- Freies Bündnis für Tirol erachtet solche Abkommen langfristig weder als zielführend noch als geschichtlich und rechtlich angemessen.
Die vier ladinischen Gemeinden Cortina, La Pli (Buchenstein), Arabba und Colle Santa Lucia wurden nach dem 1. Weltkrieg ohne Volksabstimmung und gegen deren ausdrücklichen Willen (siehe Unterschriftenaktion der damaligen Bürgermeister) von Tirol abgetrennt und dem Veneto angegliedert. Inzwischen zu zwei Großgemeinden, Cortina und Fodom, zusammengeschlossen, haben sie sich mit der Zugehörigkeit zum Veneto bis heute nicht abgefunden.
Die Dolomiten- Ladiner wurden gegen ihren Willen unter Missachtung des Selbstbestimmungsrechtes auf drei verschiedene Provinzen des Staates Italien aufgeteilt. Ihnen steht so wie den Deutschen in Südtirol und den Welschtirolern im Trentino das Recht zu, frei über ihre politische, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Zukunft zu entscheiden.
Die Politik des Landes Südtirol sollte also nicht dahin gehen, die Fremdbestimmung der Ladiner zu finanzieren, sondern ihnen zu ihrem Grundrecht gemäß den UNO- Menschenrechtspakten zu verhelfen. Es sollte den Ladinern möglich sein, eine Einheit zu bilden, wenn sie das wollen, und selbst zu entscheiden, ob sie diese unter italienischer Staatshoheit oder in anderer Form anstreben wollen.
Lt. Abg. Dr. Eva Klotz
17. 5. 07