Die Landtagsabgeordnete der Bewegung SÜD- TIROLER FREIHEIT, Eva Klotz, bedauert, dass ihre Übergangsbestimmung zur Mandatsbeschränkung für die Mitglieder der Landesregierung in der zuständigen Gesetzgebungskommission abgelehnt worden ist und kündigt an, dass sie diesen Antrag zur Behandlung in der Plenarsitzung des Landtags einbringen wird.
Der Antrag sieht vor, dass die Mandatsbeschränkung nicht erst mit 2023 wirksam wird, sondern bereits 2013 greift. Jene Mitglieder der Landesregierung, welche zum Zeitpunkt der Neuwahl des Südtiroler Landtags im Jahr 2008 drei oder mehr Legislaturen im Amt waren, sollen nur noch für eine einzige Legislatur, also bis 2013, in die Landesregierung gewählt bzw. berufen werden dürfen.
Eva Klotz schlägt diese Übergangsbestimmung vor, da eine gänzlich rückwirkende Regelung, also sofortige Wirksamkeit bereits 2008 rechtlich nicht halten würde.
Lt. Abg. Dr. Eva Klotz
14. 6. 07