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Straßennamen: Zuständigkeit liegt nun ausschließlich bei den Gemeinden

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Die Benennung von Straßen, Plätzen und öffentlichen Gebäuden fällt seit wenigen Tagen in die ausschließliche Zuständigkeit der Gemeinden. Bislang mussten die entsprechenden Benennungen vom Direktor der Landesabteilung Denkmalpflege genehmigt werden. Diese Bestimmung wurde unlängst vom Landtag abgeschafft. Darauf verweist der Sprecher der Arbeitsgruppe Gemeindepolitik der SÜD-TIROLER FREIHEIT, Werner Thaler.

Durch die Abschaffung dieser bürokratischen Hürde hofft die SÜD-TIROLER FREIHEIT, dass nun mehr Gemeinden die Gelegenheit nützen, um faschistische bzw. pseudoitalienische Straßennamen abzuschaffen. Vor allem in den Städten sind eine Reihe solcher Straßennamen übrig geblieben.

In den letzten Jahren wurden vom Landeskonservator mangels klarer Regelungen kaum neue Straßennamen genehmigt.

Da nun die alleinige Zuständigkeit der Straßennamensgebung bei den Gemeinden liegt, sollte laut SÜD-TIROLER FREIHEIT, dringend ein Landesgesetz für die Benennung von Straßennamen verabschiedet werden, um eine landesweite einheitliche Regelung zu garantieren. Ein entsprechender Bericht einer Landeskommission liegt der Landesregierung schon seit Jahren vor. Bislang scheiterte die Verabschiedung eines solchen Gesetzes aber am notwendigen Mut eine klare Entscheidung zu treffen, so Thaler.

Die Bewegung SÜD-TIROLER FREIHEIT fordert weiters, dass bei den Straßennamen zukünftig nur mehr im eingeschränkten Maß italienische Übersetzungen konstruiert werden, denn Namen sind grundsätzlich nicht übersetzbar und dabei soll es auch bleiben.

Werner Thaler
SÜD-TIROLER FREIHEIT – Freies Bündnis für Tirol
6. September 2007

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