Das Urteil des Kassationsgerichtes in Rom vom 26. September, demzufolge ein Habenichts einfach eine Wohnung besetzen kann, ist ein Nonsens und Angriff auf das Privateigentum sowie eine öffentliche Beleidigung aller ehrlichen Mietenzahler. Da auch eine
Sozialwohnung einen Eigentümer hat, in Südtirol ist es das
Wohnbauinstitut, ist dieses Urteil ein voller Angriff auf das
Privateigentumsrecht, das durch die Verfassung geschützt ist, stellt
Roland Lang, Hauptausschussmitglied der Bewegung SÜD-TIROLER FREIHEIT
und Mitglied des Verbandes der Gebäudeinhaber fest.
Es bleibt abzuwarten, ob bei der Urteilsbegründung auch Strom, Wasser und Heizung von der öffentlichen Hand kostenlos zur Verfügung gestellt werden müssen. Auch für Wurst und Brot wird der Steuerzahler aufkommen müssen, denn sie haben ja nichts …! Wenn diese Personen dann meistens auch noch kinderreich sind, kein Einkommen haben, wovon leben sie dann? Darf man annehmen von Schwarzarbeit, Gelegenheitsarbeiten und manchmal auch von Kleinkriminalität?
Auch in Südtirol zahlen 902 Sozialmieter mit Null- Einkommen keinen Cent Miete. 4417 Mieter zahlen zwischen 50 und 100 Euro. Diese sollten von Land und Gemeinde mit angemessener Entlohnung zu Arbeiten für das Gemeinwohl (Schnee schaufeln) verpflichtet werden und ansonsten an Wochentagen die Gratiswohnung während der normalen Arbeitsstunden (8 Uhr- 12 Uhr, bzw. 14 Uhr – 18 Uhr) nicht verlassen dürfen. Außerdem sollten in Südtirol noch genauere Kontrollen durchgeführt werden, und Schwarzarbeit dieser Menschen den sofortigen Wohnungsverlust zur Folge haben, und wenn möglich auch die Abschiebung in das Heimatland. Die größte Frechheit ist wohl, wenn Einzelpersonen, die keine Miete bezahlen, Wohnungen von mehr als 100 m² besetzen.
Ein rasches Durchgreifen von Wohnbauinstitut und Exekutive und ein Zwischenbericht alle 2 Monate über den „Stand der Gratiswohnungen" sollten verpflichtend vom Präsidenten des Wohnbauinstitutes Albert Pürgstaller vorgelegt werden.
Roland Lang
Hauptausschussmitglied der
SÜD-TIROLER FREIHEIT