Die Landtagsabgeordnete der Bewegung SÜD-TIROLER FREIHEIT, Dr. Eva Klotz, erinnert daran, dass Italien vor genau 30 Jahren, am 25. Oktober 1977, mit Gesetz Nr. 881 die UNO- Menschenrechtspakte ratifiziert und damit zu geltendem staatlichem Recht erklärt hat. Art. 1 besagt: "Alle Völker haben das Recht auf Selbstbestimmung. Kraft dieses Rechtes entscheiden sie frei über ihren politischen Status und gestalten in Freiheit ihre wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung."
Seitdem Italien die Menschenrechtspakte als rechtliche Verbindlichkeit festgeschrieben hat, kann Südtirol die Ausübung des Selbstbestimmungsrechtes konkret einfordern. Diesbezügliche Schritte sind jedoch bis heute von Seiten der offiziellen Südtiroler Politik nicht eingeleitet worden, wohl aber hat der frühere italienische Staatspräsident Francesco Cossiga die Initiative ergriffen.
Eva Klotz verweist auf die Entwicklung in anderen europäischen Ländern, wo die Anwendung des Selbstbestimmungsrechtes zu Normalität geführt hat und endlich zu Befriedung führen soll: Montenegro ist Kraft Ausübung des Selbstbestimmungsrechtes ein unabhängiger Staat mit aufstrebender Wirtschaft geworden. Der Landeshauptmann des Baskenlandes hat einen konkreten Zeitplan zur Abhaltung des entsprechenden Referendums vorgestellt. Auch Schottland und Katalonien setzen seit Jahren politische Schritte zur Einleitung von Volksabstimmungen, mit dem Ziel, die Unabhängigkeit zu erreichen. Die regierenden Parteien in diesen Ländern machen sich zu Fürsprechern der Freiheit ihrer Völker. Daran sollte sich die SVP ein Beispiel nehmen und die nächsten Jahre konsequent für die Selbstbestimmung nutzen. Die Zeit dafür ist in Südtirol längst reif, und immer mehr Südtiroler sind davon überzeugt, dass sie im Staat Italien keine Zukunft haben!
Eva Klotz hat einen Beschlussantrag eingereicht, mit welchem Landtag und Landeshauptmann verpflichtet werden sollen, konkrete Schritte zur Ausübung des Selbstbestimmungsrechtes in Südtirol einzuleiten.
Lt. Abg. Dr. Eva Klotz
24. Oktober 2007