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Mietbeihilfen: Nicht das Alter, sondern die Bedürftigkeit muss zählen

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Mietbeihilfen: Nicht das Alter, sondern die Bedürftigkeit muss zählen

Als unqualifiziert und realitätsfremd, weist der Landesjugendsprecher der SÜD-TIROLER FREIHEIT, Sven Knoll, die Aussagen von Wohnbau-Chef Albert Pürgstaller zurück, welcher die Streichung der Mietbeihilfen für Alleinstehende unter 40 Jahren als gerechtfertigt sieht, da diese „finanziell leichter über die Runden kämen und ja nicht gleich in eine eigene Wohnung ziehen müssten".

Es ist ungerecht und fahrlässig, die jungen Menschen in unserem Land, mit solch dummen Äußerungen als Schmarotzer darzustellen, die sich auf Kosten des Landes ein schönes Leben machen.

Gerade junge Menschen, die erst am Beginn ihrer beruflichen Laufbahn und somit auch in den untersten Gehaltsklassen stehen, können sich aus eigenen Mitteln keine eigene Wohnung finanzieren und sind daher auf Mietbeihilfen angewiesen.

Es kann zudem doch nicht ernsthaft von der Politik beabsichtigt werden, dass Menschen bis zum 40. Lebensjahr bei den Eltern daheim leben sollen.

Pürgstaller scheint auch zu vergessen, dass ein geeigneter Arbeitsplatz für junge Menschen nicht immer vor der elterlichen Haustür zu finden ist, sondern diese häufig in ein anderes Dorf, oder eine andere Stadt ziehen müssen, weil sie nur dort Arbeit finden.

Es lässt sich leicht über andere Menschen urteilen, wenn man selbst am Ende des Monat ein üppiges Gehalt aufs Konto überwiesen bekommt.

Wenn Pürgstaller aber glaubt, dass man als Alleinstehender unter 40 Jahren finanziell locker über die Runden kommt, sollte er einmal versuchen für einen Monat mit dem Gehalt eines jungen Menschen auszukommen und damit sein Leben zu finanzieren.

Vielleicht würde er dann ein wenig anders über die Vergabe von Mietbeihilfen denken, denn nicht das Alter, sondern die Bedürftigkeit ist der ausschlaggebende Faktor, nach dem sich die Vergabe richten sollte. 

Sven Knoll
Landesjugendsprecher der
SÜD-TIROLER FREIHEIT
und Gemeinderat in Schenna

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