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Belastung von Mensch und Tier durch unerlaubte Knallerei

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Belastung von Mensch und Tier durch unerlaubte Knallerei

Die Landtagsabgeordnete der Bewegung SÜD-TIROLER FREIHEIT, Dr. Eva Klotz, verweist im Auftrag vieler Bürgerinnen und Bürger darauf, dass ein eigenes Landesgesetz das Zünden von Feuer- und Knallkörpern generell verbietet. Ausnahmen sind vom Bürgermeister ausdrücklich zu genehmigen.

Vor allem jetzt um Silvester mehren sich die Fälle von solch unerlaubter Knallerei, was für viele Menschen und Tiere Belastungen mit sich bringt. Obwohl die Landesregierung mit einer eigenen Kampagne – lieber lachen als krachen-, und angeblich einige Schulen mit Rundschreiben versuchten, diesen Missbrauch einzustellen, wiederholt sich die Knallerei jedes Jahr auch heuer wieder.
 
Deshalb werden die Medien ersucht, auf das Verbot aufmerksam zu machen (Landesgesetz Nr. 66 vom 20. 11. 1978, Artikel 10, Ziffer 5, Buchstabe e: "Bei Tätigkeiten im Freien sind in der Regel verboten: Schreien, Schießen, Abschießen von Raketen, die nicht landwirtschaftlichen Zwecken dienen, und Verursachen von anderen belästigenden Geräuschen im allgemeinen".
 
Eva Klotz verweist darauf, dass der Landtag kürzlich auf Grund ihres Antrages einstimmig beschlossen hat, unverzüglich dafür zu sorgen, dass die Schulen in eigenen Mitteilungen an Schüler und Eltern auf das geltende Verbot aufmerksam machen und dass die Verkäufer von Feuer- und Knallkörpern angewiesen werden, in ihren Geschäften den Hinweis auf das Verbot anzubringen und Unbefugten keine solchen Waren auszuhändigen.
 
Lt. Abg. Dr. Eva Klotz
29. 12. 07

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