Die Landtagsabgeordnete der Bewegung SÜD- TIROLER FREIHEIT, Dr. Eva Klotz, bedauert, dass die 3. Gesetzgebungskommission des Landtags ihren Gesetzentwurf betreffend Wiedergutmachung früherer Enteignungen von landwirtschaftlichen Gründen, abgelehnt hat.
Eva Klotz hatte die Abänderung jenes Landesgesetzes beantragt, mit welchem die Verwendung der ans Land übergegangenen und übergehenden, vom Staat nicht mehr genützten militärischen Areale, geregelt wird. Als erste sollten die ehemaligen Besitzer oder deren Erben bzw. Rechtsnachfolger ein Vorkaufsrecht erhalten, nicht die Gemeinden und Bezirksgemeinschaften sollten den Vorzug bekommen. Die Gründe sind damals ja auch nicht den Gemeinden enteignet worden, sondern Grundeigentümern mit konkretem Namen.
Eva Klotz wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass in diesem Zusammenhang Gerechtigkeit geschaffen werde und das Land Südtirol nicht doppelt bezahlt: früher bei der Enteignung um ein Butterbrot, heute bei den Tauschgeschäften des Landes Südtirol bei dem italienischen Staat.