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Arbeitsgruppe für Selbstbestimmung: Kosovo hat sich unabhängig erklärt: Wann folgt Süd-Tirol?

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Die jüngsten politischen Entwicklungen in Europa haben gezeigt, dass  vom Fall der Berliner Mauer und der erfolgten Wiedervereinigung Deutschlands bis hin zu den Volksabstimmungen in Slowenien und Montenegro, fremdbestimmte Völker durch Selbstbestimmung und in völligem Frieden ihre Freiheit wiedererlangt haben.

Mit der Unabhängigkeitserklärung des Kosovo hat sich ein weiteres Mal das Freiheitsbestreben eines Volkes gegen alle Widerstände seinen Weg gebahnt und damit einen völkerrechtlichen Präzedenzfall geschaffen, bei dem das Recht einer Region und deren Mehrheitsbevölkerung auf eine selbstbestimmte und freie Zukunft über das Prinzip der Unverletzlichkeit der staatlichen Integrität gestellt wird. 

Entgegen aller „Expertenmeinungen" kam es nicht nur zur Abspaltung einer Region, die bisher als legitim-serbisches Territorium betrachtet wurde, sondern damit auch zu einer Grenzverschiebung in Europa, die immer wieder als unmöglich bezeichnet wurde.

Die Tatsache, dass die Abspaltung des Kosovo von Serbien nicht nur von den Vereinigten Staaten von Amerika und fast allen EU-Mitgliedern, sondern vor allem auch von Italien sofort und bedingungslos anerkannt wurde, stellt auch für Süd-Tirol völlig neue politische Perspektiven für eine von Italien unabhängige Zukunft in Aussicht. 

Wenn dem Kosovo das Recht auf Sezession zugesprochen wurde, obgleich das Gebiet historisch mit Serbien zu assoziieren ist, muss dieses Recht auf Sezession erst recht für Süd-Tirol gelten, auf welches Italien weder historisch noch kulturell ein Anrecht geltend machen kann, und dessen Annexion 1920 mit Gewalt und vor allem gegen den ausdrücklichen Willen der Bevölkerung erfolgte! 

Süd-Tirol bietet sich mit der Unabhängigkeitserklärung des Kosovo nach dem Fall der Berliner Mauer und dem Selbstbestimmungsgesetzentwurf von Francesco Cossiga, ein weiteres Mal eine historische Sternstunde, die nicht wieder ungenützt bleiben darf. 

Von führenden Persönlichkeiten der österreichischen Bundespolitik wurde bereits verlautbart, dass man nicht umhin käme, die Abspaltung Süd-Tirols von Italien im selben Maße zu unterstützen wie jene des Kosovo, wenn der Süd-Tiroler Landtag einen diesbezüglichen Beschluss fasste.

Die ARBEITSGRUPPE FÜR SELBSTBESTIMMUNG fordert daher den Südtiroler Landtag auf, dem Beispiel Kosovos zu folgen. Sie legt einen  Antrag vor, welchen die Abgeordneten Dr. Eva Klotz und Pius Leitner in jenen Beschlussantrag einfließen lassen, welcher bereits auf der Tagesordnung des Süd-Tiroler Landtags steht und von der Abgeordneten Eva Klotz im Oktober 2007 eingebracht worden war. Darin werden konkrete Maßnahmen für eine Zukunft Süd-Tirols ohne Italien vorgesehen. 

Die Süd-Tiroler Bevölkerung soll in freier und demokratischer Abstimmung über die politische Zukunft des Landes entscheiden.

Insbesondere im Hinblick auf das 200jährige Jubiläum der Tiroler Erhebung soll das Freiheitsjahr 2009 nicht nur zum Feiern, sondern zu konkreten politischen Handlungen genützt werden, mit welchen die Weichen für eine freie und unabhängige Zukunft gestellt werden. 

Die ARBEITSGRUPPE FÜR SELBSTEBSTIMMUNG erwartet sich die Zustimmung der „Südtiroler Volkspartei" zu diesem Entschließungsantrag im Landtag, da man die Abgeordneten bei ihrem Wort nehmen und daran erinnern wird, dass sowohl der Landeshauptmann von Süd-Tirol, Dr. Luis Durnwalder, als auch alle deutschsprachigen Landtagsabgeordneten, alle SVP-Parlamentarier in Rom und in Brüssel, fast alle Bürgermeister, sowie die Obleute führender Süd-Tiroler Verbände und Vereine, eine Petition unterschrieben haben, in der sie sich für das unveräußerliche Recht auf Selbstbestimmung aussprechen und die Verankerung desselben sogar in der neuen österreichischen Bundesverfassung fordern. 

Die Unabhängigkeit des Kosovos hat gezeigt, dass es möglich ist, sich von den Banden einer auferlegten staatlichen Fremdbestimmung zu befreien und dass der Freiheitswillen in der ganzen Welt verständnisvoll und wohlwollend aufgenommen wird, wenn das Volk und dessen Führung voll dahinter stehen. 

Für Süd-Tirol ist auch die Zeit gekommen, nicht mehr angstvoll nach Rom zu schielen, sondern den Blick nach vorne, in eine selbstbestimmte und von Italien unabhängige Zukunft zu richten. 

Sven Knoll
Sprecher der
ARBEITSGRUPPE FÜR SELBSTBESTIMMUNG

Mitglieder derARBEITSGRUPPE FÜR SELBSTBESTIMMUNG:
Sepp Mitterhofer / Sven Knoll / L.Abg. Dr. Eva Klotz / L.Abg. Pius Leitner/ Oswald Ellecosta/ Dr. Egon Kühebacher / Paul Bacher / Peter Ploner / Dr. Luis Zingerle / Roland Lang


Entschließungsantrag
Anwendung des Selbstbestimmungsrechtes in Süd-Tirol

In Süd-Tirol liegt die Wiege des Landes Tirol, welches über Jahrhunderte eine geistige, kulturelle und politische Einheit bildete.

Hier lebte das Volk frei und unabhängig, bis in der Folge des 1. Weltkrieges, willkürlich eine Unrechtsgrenze mitten durch das Land gezogen und Tirol somit in 3 Teile geteilt wurde.
Süd-Tirol, das nie zuvor zu Italien gehört hatte und dessen Sprache und Kultur nicht italienisch waren, wurde gegen den Willen der Bevölkerung von Italien annektiert und in der Folge immer wieder Opfer einer staatlich geförderten Assimilierungs- und Italienisierungspolitik.

Ähnlich wie Süd-Tirol erging es auch anderen Ländern und Minderheiten. Die Ausbeutung der ehemaligen Kolonialgebiete, die Teilung Deutschlands, die Unterdrückung der Basken und Katalanen, oder die repressive Politik im einstigen Bund jugoslawischer Staaten, sind dabei nur einige Beispiele aufoktroyierter Fremdbestimmung und staatlicher Unterdrückung.

Die Geschichte hat jedoch gezeigt, dass die Fremdbestimmung von Völkern und Regionen, auf Dauer nicht aufrecht zu erhalten ist und sich letztlich der Freiheitsdrang durchsetzt.

Bereits in der Atlantikcharta von 1941 wurde festgelegt, dass „Annexionen fremder Territorien als ungültig bezeichnet werden, solange nicht der Überwechsel zum neuen Staat von der Bevölkerung des eroberten Gebietes bejaht wird.“

Dieses Recht auf Selbstbestimmung wurde dann in der Generalversammlung der UNO von 1966, in Artikel 1 der Menschenrechtspakte festgelegt.

Italien hat vor genau 30 Jahren, am 25. Oktober 1977, mit Gesetz Nr. 881 die UNO- Menschenrechtspakte ratifiziert und damit zu geltendem staatlichem Recht erklärt. Art. 1 besagt: "Alle Völker haben das Recht auf Selbstbestimmung. Kraft dieses Rechtes entscheiden sie frei über ihren politischen Status und gestalten in Freiheit ihre wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung."

Seitdem Italien die Menschenrechtspakte als rechtliche Verbindlichkeit festgeschrieben hat, kann Süd-Tirol die Ausübung des Selbstbestimmungsrechtes konkret einfordern. Diesbezügliche Schritte sind bis heute von Seiten der offiziellen Süd-Tiroler Politik jedoch nicht eingeleitet worden, wohl aber hat der frühere italienische Staatspräsident Francesco Cossiga die Initiative ergriffen.

Zu verweisen ist auf die Entwicklung in anderen europäischen Ländern, wo die Anwendung des Selbstbestimmungsrechtes zu Normalität geführt hat und endlich zu Befriedung führen soll: Slowenien und Montenegro sind Kraft Ausübung des Selbstbestimmungsrechtes zu unabhängigen Staaten mit aufstrebender Wirtschaft geworden. Der Landeshauptmann des Baskenlandes hat kürzlich einen konkreten Zeitplan zur Abhaltung des entsprechenden Referendums vorgestellt. Schottland ist auf dem Wege zur Unabhängigkeit; Wales plant für das Jahr 2011 ein Unabhängigkeits- Referendum, wie es Katalonien für 2014 anstrebt.

Die gewählten Volksvertreter und Parlamente dieser Länder setzen seit Jahren konkrete politische Schritte zur Einleitung der Abstimmungen, mit dem Ziel, im Sinne der UNO – Menschenrechtspakte endlich frei den politischen Status für die eigene Zukunft wählen zu können. Die regierenden Parteien in diesen Ländern machen sich zu überzeugten Fürsprechern der Freiheit ihrer Völker.
Mit der Unabhängigkeitserklärung des Kosovo, am 17. Februar 2008, hat sich ein weiteres Mal das Freiheitsbestreben und somit das Recht eines Volkes, selbst über die eigene Zukunft zu entscheiden, über alle Widerstände hinweggesetzt. Mehr noch, wurde durch die sofortige Anerkennung der einseitigen Unabhängigkeitserklärung durch die meisten Staaten, damit auch das Recht auf Sezession über die Unantastbarkeit der staatlichen Integrität gestellt und somit international anerkannt. Auch Italien hat dem sofort und bedingungslos zugestimmt.
Wenn dem Kosovo international das Recht auf Sezession zugesprochen wurde, obgleich das Gebiet historisch mit Serbien zu assoziieren ist, so muss dieses Recht auf Sezession erst recht für Süd-Tirol gelten, auf welches Italien weder historisch, noch kulturell ein Anrecht geltend machen kann, und dessen Annexion 1920 mit Gewalt und vor allem gegen den ausdrücklichen Willen der Bevölkerung erfolgte!

Süd-Tirol sollte sich ein Beispiel an diesen Ländern nehmen und die nächsten Jahre, aber vor allem die politische Dynamik des Gedenkjahres 2009, konsequent für die Selbstbestimmung nutzen. Die Zeit dafür ist in Süd-Tirol längst reif, und immer mehr Süd-Tiroler sind davon überzeugt, dass sie im Staat Italien keine Zukunft haben!

Deshalb bezeichnet der Süd-Tiroler Landtag, in Berufung auf die Atlantikcharta von 1941, die Annexion fremder Territorien, die gegen den Willen der angestammten Bevölkerung erfolgen, als unrechtmäßig.

Der Süd-Tiroler Landtag bekennt sich zum Selbstbestimmungsrecht der Völker und befürwortet die Abhaltung eines Referendums im Sinne von Art. 1 der UNO- Menschenrechtspakte in Süd-Tirol.

Er beauftragt den Landeshauptmann, einen genauen Zeit- und Aktionsplan für die Durchführung der dazu notwendigen Schritte zu erstellen und diese konkret einzuleiten.

28. Februar 2008

Lt. Abg. Dr. Eva Klotz

Lt. Abg. Pius Leitner

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