Die Landtagsabgeordnete der Bewegung SÜD-TIROLER FREIHEIT, Eva Klotz, hat sich heute zu Beginn der Behandlung der Toponomastik- Entwürfe in der 1. Gesetzgebungskommission dagegen verwehrt, dass Andreas Pöder den von ihr auf der Grundlage der wissenschaftlichen Arbeit von Cristian Kollmann verfassten und mit diesem abgesprochenen Gesetzentwurf als seinen ausgibt. Es genügt, die Gesetzentwürfe Nr. 43/ 07 und 145/ 07 miteinander zu vergleichen!
Nachstehendes Schreiben wurde vom Präsidenten der Kommission verlesen und zu den Akten gelegt:
Sehr geehrter Herr Präsident,
Ich ersuche Sie, in Zusammenhang mit der Behandlung des Toponomastik-Gesetzentwurfes, welcher von Abg. Andreas Pöder eingebracht worden ist, folgendes zu verlesen und zu Protokoll nehmen zu lassen:
Der Gesetzentwurf Nr. 145 wurde bis auf wenige, geringfügige Zusätze in einzelnen Artikeln von Andreas Pöder abgeschrieben. Der Bericht wurde wortwörtlich abgeschrieben, es handelt sich in Wahrheit um den Text, den ich, LT. Abg. Dr. Eva Klotz, am 25.05.2004 im Landtag eingebracht hatte.
Keine Zeile davon stammt von Andreas Pöder, ich habe ihn lediglich mit unterzeichnen lassen, da er damals noch mein Fraktionskollege in der UNION FÜR SÜDTIROL war.
Da ich Andreas Pöder niemals die Zustimmung gegeben habe, meinen Gesetzentwurf als den seinen auszugeben, er mich auch nie danach gefragt hatte, handelt es sich um geistigen Diebstahl.
Deshalb ist es wichtig, festzuhalten, dass ich gegen diesen Vorgang bin und nochmals betone:
Andreas Pöder hat nicht das Recht, den von mir verfassten und bereits am 07.11. 2006 in dieser Kommission behandelten Gesetzentwurf mit seinem Namen und als sein Werk einzubringen.
26. März 2008
Dr. Eva Klotz