Die Landtagsabgeordnete der Bewegung SÜD-TIROLER FREIHEIT, Eva Klotz, hat folgenden Einspruch gegen das Einreichprojekt "Brenner- Basistunnel" wegen fehlender Umweltverträglichkeit eingebracht.
EINSPRUCH
gemäß Art. 166, Abs.2, GvD Nr. 163/2006
gegen das Einreichprojekt "Brenner- Basistunnel" wegen fehlender Umweltverträglichkeit
Vorausgeschickt,
dass BBT SE u. a. in der Tageszeitung „Dolomiten“ am 31. März 2008 die Mitteilung der Einleitung des Verfahrens über die Erklärung des öffentlichen Nutzens gem. Art. 166 G. v. D. 163/2006 kundgemacht hat, wonach „alle Träger von öffentlichen und privaten Interessen binnen 60 Tagen intervenieren bzw. Rechtsschriften, Unterlagen und Anmerkungen vorlegen können“ und zwar Einsprüche „con riferimento alla campatibilita` ambientale e alla localizzazione dell’opera (Art. 166, 1°c, D. leg. 163/2006)
bringt die Landtagsabgeordnete Dr. Eva Klotz folgende umweltrelevanten Argumente gegen das Einreichprojekt des Brenner-Basistunnels vor:
Auf Antrag des „Transitforums Austria Tirol“ hat die Generaldirektion Umwelt der EU-Kommission entschieden, dass auf österreichischer Seite eine UVP nach EU-Standards für den Probestollen auf Nordtiroler Seite durchzuführen ist. Deshalb wird sich dort der Baubeginn bis Ende 2009 verzögern.
Es wird gefordert, dass auf italienischer Seite die Bauarbeiten ausgesetzt werden, bis eben diese UVP-Prüfung nach europäischen Gütekriterien für den Probestollen nachgeholt worden ist – was für den Norden Tirols gilt, hat wohl auch für Süd-Tirol Gültigkeit.
Deshalb legt die Unterfertigte Einspruch gegen das Einreichprojekt des Brenner- Basistunnels vor
und beantragt:
1. das gesamte BBT-Genehmigungsverfahren zu suspendieren und die UVP-Prüfungen gesetzeskonform (gem. Landesgesetzen, staatlichem Recht, der Alpenkonvention und der EU-UVP Richtlinie) zu wiederholen und bis zu deren Abschluss jegliche Bauarbeiten an Erkundungs-, Pilot- oder Probestollen auf Süd-Tiroler Seite einzustellen;
2. das gesamte BBT- Projekt im Lichte der finanziellen, technischen und ökologischen Kritik zu überdenken und seine wirtschaftliche und verkehrstechnische Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit vom Grund auf zu überprüfen.
Dies vor allem im Lichte folgender Überlegungen:
1. Es fehlt jede Garantie, dass der Warenverkehr auf die Schiene kommt. Bis jetzt kann niemand mit Sicherheit davon ausgehen, dass der Brenner- Basis- Tunnel tatsächlich notwendig ist, um den Warenverkehr zu transportieren. Italien macht keine Anstalten, rechtliche Schritte zu garantieren, um die Warentransporte auf die Schiene zu zwingen.
2. Kostenwahrheit: Bei abnehmender Kaufkraft, steigenden Energiepreisen und Transportspesen ist davon auszugehen, dass teure Produkte mit langen Reisewegen nicht mehr in dem Maße Absatz finden wie vor einigen Jahren. Das kleinräumigere Wirtschaften und die Bevorzugung lokaler Qualitätsprodukte, die es in Südtirol in allen Grundnahrungsmittel- Bereichen gibt, führen zur Abnahme von Transitverkehr. Zudem ist darauf zu drängen, dass der Umwegverkehr und der Leerverkehr eingeschränkt oder gänzlich eingestellt werden.
3. Wasser- und Quellenschutz: Das Risiko, dass viele Quellen im Eisacktal versiegen werden, ist zu groß, als dass man es eingehen kann. Gerade das Eisacktal ist ein geologisch und hydrologisch sehr sensibles Gebiet. Wenn Quellen versiegen, ist nicht nur mit der Austrocknung landwirtschaftlich genutzter Flächen in Hügellagen auszugehen, sondern auch von Auswirkungen in der Talebene.
Lt. Abg. Dr. Eva Klotz
29. Mai. 2008