Der Fall eines Fahrers auf der MEBO, der in der Nacht vom 1. auf den 2. Juni mit mehr als 1,5 Promille angehalten wurde, wird nach der neuen Straßenverkehrsordnung schwer bestraft. Neben der hohen Strafe zwischen 1.500 und 6.000 Euro wurde sein Wagen beschlagnahmt! Damit greifen auch in Südtirol die neuen „Provedimenti“ bzw. Vorkehrungen des Dekretes für Sicherheit auf den Straßen.
Wie Polizeichef Sabattini bestätigt, wird der Wagen des Trinkers in den nächsten Monaten versteigert. Dies ist natürlich der erste Fall auf italienischem Staatsgebiet, wo das neue Dekret angewandt wird. Abgesehen davon, dass die gegenwärtigen Straßenverkehrsstrafen in Italien ins Absurde erhöht wurden und zur Kriminalisierung des Betroffenen führen und europäischen Verhältnissen angepasst werden müssten, werden sie auch noch ungerecht angewandt.
Die SÜD- TIROLER FREIHEIT verlangt, dass Verkehrsdelikte nach Einkommen zu bestrafen! Denn ein einfacher Familienvater (Fall 1) der mit seinem Auto zur Arbeit muss, darf nicht gleichviel Strafe zahlen müssen wie der Industrielle oder z.B. Politiker (Fall 2)! Es geht nicht an, dass Fall 1 für das begangene Delikt ein halbes Jahr umsonst arbeiten muss, Fall 2 dafür nur ein paar Tage.
Zudem wäre Fall 1 bei der Beschlagnahme seines Wagens wahrscheinlich arbeitslos, die Familie ohne Auto. Fall 2 müsste nur den Weg in den Autosalon mit dem Taxi antreten, sein Arbeitsplatz ist ja gesichert.
Deshalb fordert das Hauptausschussmitglied der SÜD- TIROLER FREIHEIT, Roland Lang, dass bei der Bestrafung von Verkehrsdelikten die Strafen und Beschlagnahmungen des Wagens nach Einkommen gestaffelt werden. Verkehrsstrafen müssen arm und reich wehtun und jeden zum Nachdenken anregen, unabhängig vom Einkommen in gleichem Maße! Sie dürfen aber nicht Familien ruinieren.
Außerdem müssen alle Einnahmen aus Verkehrsstrafen im Lande bleiben: Denn von alkoholisierten und gesetzeswidrigen Fahrern in Südtirol sind hauptsächlich die Einheimischen bedroht, und nicht Irgendjemand unterhalb Salurns.
Roland Lang
Hauptausschussmitglied der SÜD- TIROLER FREIHEIT