Als ein "Sahnehäubchen, aber mit schwarzen Rändern" bewertet Hauptausschussmitglied Roland Lang der SÜD- TIROLER FREIHEIT den telefonischen, kostenlosen Informationsdienst des Nationalinstitutes für Soziale Dienste NISF. In 8 Sprachen (!) informiert der Dienst über Aufgaben und Tätigkeit dieses Amtes und gibt Auskünfte. Nicht nur in deutscher und italienischer, auch in polnischer, arabischer, spanischer, russischer, englischer und französischer Sprache können unter dieser Nummer Informationen eingeholt werden.
Hier ist das nationalistische "Siamo in Italia"-Denken Vergangenheit und hat einer echten Mehrsprachigkeit Platz gemacht. Viele Vordrucke der Sozialfürsorge sind in deutscher und italienischer Sprache erhältlich, so wie das Gesetz es vorschreibt. Aber schwarze Ränder hat auch das Nationalinstitut für soziale Dienste vorzuweisen: So sind zum Beispiel die Formulare für die Meldung von Saisonskräften und Erntehelfern nur in italienischer Sprache abgefasst.
Diese Formulare, die für die Landwirte vom Südtiroler Bauernbund ausgedruckt und ausgefüllt werden, verstoßen damit eindeutig gegen das Zweisprachigkeitsgesetz Nr. 574 vom 15.7.1988!
Auf telefonische Anfrage zur Sache teilte der Bauernbund (SBB) dem Bauernsprecher Roland Lang mit, dass man dort auf deutsche Formulare Wert lege, jedoch von der NISF immer wieder auf später vertröstet werde. Man werde aber die Interventionen fortsetzen! Damit bekommt das Sahnehäubchen des Telefoninformationsdienstes in 8 Sprachen aber schwarze Ränder!
Die SÜD-TIROLER FREIHEIT wird bis zum Beginn der heurigen Obsternte warten, ob das Nationalinstitut für Saisonskräfte und Erntehelfer entweder zweisprachige oder auch deutsche Formulare für die Anmeldung bereitstellt! Sollte dies nicht der Fall sein, so wird beim Regierungskommissariat wegen Missachtung der Zweisprachigkeit durch die NISF eine Sachverhaltsdarstellung abgegeben, und die Bestrafung der Verantwortlichen gefordert werden.
Roland Lang
Hauptausschussmitglied der SÜD-TIROLER FREIHEIT
23. Juni 2008