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Gesetzentwurf Ortsnamen: wissenschaftlich fundiert und nicht faschistisch belastet

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Gesetzentwurf Ortsnamen: wissenschaftlich fundiert und nicht faschistisch belastet

Der von der Landtagsabgeordneten der Bewegung SÜD-TIROLER FREIHEIT, Dr. Eva Klotz, eingebrachte Gesetzentwurf zur Regelung der Ortsnamen, welcher auf der wissenschaftlichen Arbeit des Sprachexperten und Namenforschers Dr. Cristian Kollmann beruht, wird am 26. Juni, der voraussichtlich letzten Sitzung der 1. Gesetzgebungskommission dieser Legislatur, behandelt. Im Rahmen der Pressekonferenz am 25. Juni wurde der Gesetzentwurf von Dr. Eva Klotz vorgestellt.

Dr. Cristian Kollmann erläuterte diesen  aus sprachwissenschaftlicher und namenkundlicher Sicht, während Sven Knoll die politische Notwendigkeit der Abschaffung der erfundenen italienischen Namen  darlegte, da diesen bis heute die imperialistische Absicht der Italienisierung Süd-Tirols zu Grunde liegt.

Der Gesetzentwurf sieht die Abschaffung der faschistischen Dekrete aus den Jahren 1923, 1940 und 1942 vor sowie die amtliche Anerkennung und Verwendung all jener ladinischen, deutschen und italienischen topographischen Namen, welche nachgewiesenermaßen in Dokumenten überliefert und nicht dem Fälscherhirn Tolomeis entspringen. Es handelt sich um 100 deutsch- ladinisch- italienische Doppel- bzw. Dreifachnamen, darunter all jene, die nach Heiligen benannt sind, sowie um 96 Mehrfachnamen für Pässe, Täler, Gebirge und Gewässer.

Die Bewegung SÜD-TIROLER FREIHEIT spricht von einer sehr großzügigen Lösung, da auch solche italienische Benennungen anerkannt würden, welche früher nie amtliche Gültigkeit hatten, sondern lediglich als Exonyme von den italienischen Nachbarn benutzt worden waren. (Exonym- Beispiel Florenz für  Firenze, Mailand für Milano, Stoccarda für Stuttgart, Berlino für Berlin usw.).

Vor Inkrafttreten der faschistischen Dekrete gab es nur 29 amtliche italienische Bezeichnungen, z. B. Bolzano, Egna, Salorno usw. Wir sind bereit, 200 italienische Bezeichnungen amtlich festzulegen. Das klare, unumstößliche Kriterium: keine faschistisch belasteten Namen haben offizielle Gültigkeit! Alle anderen Namen aber, die irgendwo in früheren Dokumenten auftauschen, werden akzeptiert. Namen wie Spelonca (für Spiluck), Laste Basse (Unterplatten), Ferrara (Schmieden, Prags) würden damit die offizielle Gültigkeit verlieren, denn bis zum heutigen Tag sind offiziell nur die im "Prontuario" von Ettore Tolomei enthaltenen (echten) italienischen und die ca. 8000 italienisch klingenden Falschnamen  gültig.

Außerdem ist zu unterscheiden zwischen amtlichem Gebrauch und dem nichtoffiziellen, vor allem mündlichen und privaten Gebrauch: da soll es weiterhin jeder halten, wie er will. Wir wissen jedoch, dass gebildete Italiener, die das Kulturverbrechen Tolomeis und der Faschisten verabscheuen, die natürlich gewachsenen, faschistisch nicht belasteten Namen bereits heute auch in privaten Gesprächen verwenden. Bei entsprechender Aufklärung, so wagen wir zu hoffen, werden die Italiener verstehen, dass ihnen nichts genommen wird, sondern dass ihnen mit der Vermittlung der geschichtlichen Wahrheit der Zugang zum unverfälschten kulturellen Erbe unseres Landes ermöglicht wird.

Unterlagen in PDF-Format:

– Pressepapier (hier klicken)

– Anlage A (hier klicken)

– Anlage B (hier klicken)

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