Das Grundstücksgeschäft in St. Andrä, bei dem zwei dem Brixner SVP-Stadtrat Franz Stockner nahe stehende Frauen dank einer Bauleitplanänderung riesige Gewinne einstreichen können, hat für großes Aufsehen gesorgt. Leider handelt es sich nicht um einen Einzelfall. Es kommt in der Gemeinde Brixen – und wohl auch in anderen Gemeinden – immer wieder vor, dass gewissen Personen oftmals kurz nach einem Grundstückskauf durch wertsteigernde Bauleitplanänderungen riesige Gewinne zugeschanzt werden.
Man kann nur vermuten, dass sie sich für so viel Entgegenkommen auch
einmal erkenntlich zeigen. Es wäre Aufgabe der Opposition, bei allen
Bauleitplanänderungen, durch die der Wert eines Grundstückes erhöht
wird, nach dem jüngsten Besitzwechsel des betreffenden Grundstückes zu
fragen.
Noch wirkungsvoller wäre eine Gesetzesänderung auf Landesebene, mit der
alle wertsteigernden Bauleitplanänderungen, außer für Eigenbedarf, für
zehn Jahre nach einem Besitzwechsel blockiert oder nur gegen eine
Ausgleichszahlung in der Höhe der Wertsteigerung (abzüglich
Inflationsausgleich) ermöglicht werden, um derartige
Insiderspekulationen zu vermeiden. Die Bewegung SÜD-TIROLER FREIHEIT
wird diesbezüglich im Südtiroler Landtag etwas unternehmen.
Hartmuth Staffler, Brixen
Bezirkssprecher der SÜD-TIROLER FREIHEIT