Bereits seit Jahren wird in Süd-Tirol eine heftige Diskussion über die Bewahrung der historischen Bausubstanz und den Erhalt der typischen Ortsbilder geführt.
Mit dem Ensembleschutzgesetz sollten erste Schritte in die Wege geleitet
werden, um den Bestand des schützenswerten Architekturerbes in Süd-Tirol zu
erfassen. Das Ensembleschutzgesetz des Landes räumt den Gemeinden dabei
die alleinige Verantwortung ein. Laut Art. 25 des Landesraumordnungsgesetzes
13/1997, wurden alle Gemeinden dazu aufgerufen, binnen April 2006 ein
Verzeichnis der baulichen Liegenschaften zu erstellen, die unter
Ensembleschutz zu stellen sind.
Diesem Termin sind allerdings nicht alle Gemeinden nachgekommen, so dass
vielfach noch immer kein Ensembleschutzplan erstellt werden konnte.
Dies vorausgeschickt,
richtet der unterfertigte Landtagsabgeordnete
folgende Anfrage an die Landesregierung:
1) In welchen Gemeinden konnte bislang die Erstellung des
Ensembleschutzplanes abgeschlossen werden?
2) Welche Gemeinden haben bislang keine Tätigkeit in Bezug auf die
Erstellung des Ensembleschutzplanes unternommen?
3) In welchen Gemeinden wurde mit der Ausweisung von
Ensembleschutzzonen begonnen, aber bislang noch nicht
abgeschlossen?
4) Welche Maßnahmen wird die Landesregierung treffen, um jene
Gemeinden zur Erstellung eines Ensembleschutzplanes zu bewegen,
die dies bisher noch immer nichts unternommen haben?
Sven Knoll
Landtagsabgeordneter der SÜD-TIROLER FREIHEIT
ANTWORT:
Landtagsanfrage Nr. 92/2009 – Ensembleschutz in Südtirol
Zu Frage 1) Folgende Gemeinden haben das Ensembleschutzverfahren abgeschlossen: Eppan,Innichen, Ritten, Andrian, Bozen, Branzoll, Brixen, Gais, Kaltern, Kastelruth, Kiens, Klausen, Marling, Niederdorf, Olang, Percha, Rasen Antholz, Schluderns, St. Lorenzen, St. Ulrich, Taufers in Münster, Terlan,Tirol, Tramin, Truden, Vintl
Zu Frage 2) Folgende Gemeinde haben bislang keine Tätigkeit in Bezug auf die Erstellung des Ensembleschutz unternommen, bzw. führten Besprechungen ohne Ergebnis durch: Franzensfeste, Plaus, Unsere lb. Frau im Walde, Hafling, Mühlwald, Vöran, Glurns, Barbian, Mals, Moos in Passeier, St. Martin in Thurn, Latsch, Welsberg, Jenesien, Pfatten, St. Pankraz und Auer führten Besprechungen ohne Ergebnis
Zu Frage 3) Folgende Gemeinden haben mit der Ausweisung begonnen, bzw. eine Kommission/Techniker/Arbeitsgruppe ernannt/beauftragt, in ihren Gemeinden Listen zu erstellen,
haben aber bislang noch nicht abgeschlossen: Lana, Mölten, Nals, Neumarkt, Pfalzen, Prad, Ratschings, Riffian, Ahrntal, Altrei, Graun im Vinschgau, Kurvar, Prettau, Proveis, Rodeneck, Schnals, Waidbruck, Brenner, Tiers, Aldein, Lajen, St. Martin in Passeier, Vahrn, Abtei, Algund, Enneberg, Feldthurns, Freienfeld, Kastelbell-Tschars, Laurein, Leifers, Kurtinig, Martell, Sand in Taufers, Sexten, Ulten, Burgstall, Gsies, Kuens, Kurtatsch, Laas, Lüsen, Margreid, Mühlbach, Naturns, Pfitsch, Sarntal, Schenna, St. Christina, Gröden, Terenten, Tisens, Toblach, Villnöss, Völs am Schlern, Welschnofen, Wengen, Wolkenstein, Deutschnofen, Gargazon, Karneid, Meran, Montan, Natz-Schabs, Partschings, Prags, Salurn, Schlanders, St. Leonhard Passeier, Sterzing, Stilfs, Tscherms, Villanders, Bruneck.
Zu Frage 4) Der Ensembleschutzbeirat und die Landesämter für Ortsplanung sind mit Informationsinitiativen und Betreuung bei den Gemeinden und sämtlichen Interessenten (z.B.
Bauernbund usw.) tätig.
Mit freundlichen Grüßen
Der Landesrat
Dr. Michl Laimer