Als empörend bezeichnet der Landtagsabgeordnete der SÜD-TIROLER FREIHEIT, Sven Knoll, die politisch motivierte Entscheidung des Quästors, mit der die Protestkundgebung der Schützen vor dem Alpini-Denkmal verboten wird und nur mehr am Rathausplatz abgehalten werden darf. Mit diesem Verbot schränkt der Quästor das Recht auf freie Meinungs-, Bewegungs- und Versammlungsfreiheit ein und führt der Süd-Tiroler Bevölkerung einmal mehr die antidemokratische und autoritäre Haltung des italienischen Staates vor Augen.
Die fadenscheinige Begründung, dass diese Protestkundgebung eine
erhebliche Gefährdung der öffentlichen Ordnung auslösen könne, da bei
der Kundgebung in Bozen auch Spruchbänder mitgetragen worden seien, die
eine Loslösung von Italien einfordern, ist nicht nur haltlos, sondern
eine Frechheit!
Aufmärsche der Alpini am selben Ort, Kundgebungen von Unitalia, aber
nicht zuletzt die „unangemeldeten Versammlungen“ tobsüchtiger
Fußballfans, die immer wieder zu Ausschreitungen führen, stellen für
den Quästor interessanterweise keine Gefährdung der öffentlichen
Sicherheit dar.
Diese politische Entscheidung des Quästors kann und darf nicht hingenommen werden.
Der Landtagsabgeordnete der SÜD-TIROLER FREIHEIT, Sven Knoll,
appelliert daher an die Vertreter aller politischer Parteien, gegen
dieses Verbot Protest einzulegen.
Es wird zu klären sein, ob der Quästor überhaupt derart in das
Grundrecht der Bevölkerung eingreifen darf, und was geschehen wird,
wenn man sich an dieses Verbot einfach nicht hält.
Derartige Methoden erinnern an eine Militärdiktatur, aber nicht an einen demokratischen Staat.
Mit dieser antidemokratischen Entscheidung zeugt der Quästor nicht nur
von seiner Unfähigkeit, sondern begibt sich auch in beste Gesellschaft.
Vor ziemlich genau 20 Jahren, glaubten die „Sicherheitsorgane“ der DDR
nämlich auch, die geplanten Kundgebungen zur Wahrung der öffentlichen
Ordnung verbieten zu müssen. Der Ausgang dieser Geschichte dürfte wohl
allen bekannt sein.
Sven Knoll
Landtagsabgeordneter
und Landesjugendsprecher der
SÜD-TIROLER FREIHEIT