Stellungnahme zu Ausführungen von Prof. Pan über Selbstbestimmung ("Dolomiten", 7. April): Wenn gälte, was Prof. Pan als Hindernis für Selbstbestimmung anführt, wären alle Grenzänderungen in Europa seit 1975 unmöglich gewesen! Die Fakten bestätigen, dass die Prinzipien III und IV der Schlussakte von Helsinki (Unverletzlichkeit der Grenzen bzw. territoriale Integrität der Staaten) nur darauf gerichtet sind, Verpflichtungen zwischen den Teilnehmerstaaten zu begründen.
Grenz- oder Gebietsveränderungen müssen also das Ergebnis des
legitimen Ausdrucks des Selbstbestimmungsrechts eines Volkes sein. Die
territoriale Integrität hört auf, ein absolutes Kriterium zu sein, wenn
sie im Grunde nur versteckte Fremdherrschaft ist, also Ergebnis der
Missachtung des Selbstbestimmungsprinzips oder der Angliederung eines
Volkes gegen seinen Willen. "Unverletzlich" bedeutet demnach, dass
Grenzen nicht durch Gewalt und Krieg verändert werden können.
Ausdrücklich steht in der Helsinki-Akte: "Sie sind der Auffassung, dass
ihre Grenzen in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht durch friedliche
Mittel und durch Vereinbarung verändert werden können." Wie sonst hätte
der ehemalige italienische Staatspräsident Cossiga den
Selbstbestimmungsentwurf für Südtirol im Parlament einbringen können?
L.-Abg. Dr. Eva Klotz
SÜD-TIROLER FREIHEIT, Bozen