Der Quästor verlangt zukünftig vor Abhaltung von Prozessionen von den Pfarrern: Sie müssen mindestens 3 Tage vorher nicht nur Prozessionen anmelden und nachweisen, dass sie eine schriftliche Zustimmung zur zeitweiligen Besetzung des „interessierten“ (!) Ortes oder Platzes bei der Behörde eingeholt haben, sondern sie müssen auch den Streckenverlauf sowie die voraussichtliche Anzahl der Teilnehmer angeben!
Weiters „müssen sie zur Kenntnis nehmen, dass der Quästor aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Gesundheit und Moralität Vorschriften zur Art und Weise und im Bezug auf die Zeiten der Veranstaltung erlassen kann.“ Bei Nichteinhaltung wird eine Bestrafung im Sinne von Art. 18 und weitere des Ges. öffentliche Sicherheit angedroht.
Was sagt der Landeshauptmann zu solchen Verschärfungen?
Ist es angesichts jahrhundertealter Traditionen nicht eine Zumutung, dass Pfarrer die vorgesehene Strecke angeben sowie eine voraussichtliche Teilnehmerzahl nennen müssen? Ist das etwa nicht Polizeistaatmethode?
Lt. Abg. Dr. Eva Klotz
Lt. Abg. Sven Knoll
9. 5. 09