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Begriff: „Grundrechte“

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Begriff: „Grundrechte“

Dr. Luis Thaler spricht den
Attentätern der 60er-Jahre die
Qualifikation als Freiheitskämpfer
ab, weil Italien damals
angeblich als „demokratischer
Staat“ den Südtirolern
wesentliche Grundrechte
garantiert habe. Herr
Thaler ist alt genug, um zu
wissen, dass dies nicht stimmt.

Oder zählt er etwa zu den
Grundrechten, dass Menschen
vom Staat gefoltert und getötet
werden, dass die durch
internationalen Vertrag garantierten
Rechte auf Gebrauch
der Sprache usw. missachtet
werden, die Meinungsfreiheit
durch Verbote aller Art eingeschränkt,
Zehntausende von
Einheimischen durch Verweigerung
von Wohnungen und
Arbeit zur Auswanderung gezwungen
werden?

Ohne die
Attentäter wären wir heute
noch bei diesen Zuständen, die
für Herrn Thaler anscheinend
zu den demokratischen
Grundrechten gehören.

Dr. Elena Bonetti Staffler, Brixen

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