Auch die Banken in Südtirol sind der Aufsicht durch die Banca d’ Italia unterworfen. Diese gibt regelmäßig Rundschreiben, Aufsichtsanweisungen und dergleichen heraus. Alle diese Schreiben sind ausschließlich in italienischer Sprache abgefasst, obwohl die Rundschreiben immer den Briefkopf der Filiale Bozen der Banca d’ Italia tragen.
Darüber regt man sich zusehends auf, zumal auch ein Rundschreiben, das ausschließlich an die Raiffeisenkassen Südtirols gerichtet war, nur in italienischer Sprache verfasst war.
Gilt in diesen Fällen keinerlei Zweisprachigkeitspflicht oder müsste sich die Banca d’ Italia zumindest dort, wo es um übergeordnete Aufsichtszuständigkeit handelt, nicht auch an die Sprachbestimmungen halten?
Wenn ja, was wird man unternehmen, um Recht zu schaffen?
Lt. Abg. Dr. Eva Klotz
Lt. Abg. Sven Knoll
13. 6. 09