Die Flora- Fauna- Habitat- Richtlinie der EU schreibt für alle Projekte in Gebieten mit hoher Biodiversität eine UVP mit der Aufnahme und Angabe jener Pflanzen und Tierarten vor, welche laut Roter Liste als bedroht gelten. Zwecks dieser Bestandsaufnahme genügt nicht eine einmalige Exkursion, sondern es braucht von Frühjahr bis Herbst mehrere Begehungen. Das Land ist demnach verpflichtet, eine eigene Arbeitsgruppe zu ernennen, welche diese Bestandsaufnahme vornimmt.
Was wurde diesbezüglich bis heute in Zusammenhang mit dem Liftprojekt Stiergarten – Hahnspiel und Verbindung über Signaue mit dem Skigebiet Rotwand- Wiesen getan?
Ist die Arbeitsgruppe ernannt? Wer gehört ihr an und wie weit ist sie mit ihrer Arbeit?
Wie weit ist das gesamte Projekt Stiergarten- Hahnspiel rechtlich und technisch gediehen?
Lt. Abg. Dr. Eva Klotz
Lt. Abg. Sven Knoll
18. 6. 09