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Landesbaustelle in Auer einsprachig beschildert – Missachtung der Bestimmungen ist strafbar!

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Landesbaustelle in Auer einsprachig beschildert – Missachtung der Bestimmungen ist strafbar!

Auch die Süd-Tiroler Landesverwaltung hält sich nicht an die Zweisprachigkeitsbestimmungen bei der Beschilderung der eigenen Baustellen: So wurden von der beauftragten Firma in Auer nur einsprachige Sicherheits-Hinweisschilder angebracht. Die SÜD-TIROLER FREIHEIT fordert die Landesverwaltung umgehend dazu auf, die entsprechenden Bestimmungen einzuhalten.

Werner Thaler bezeichnet es als peinlich, dass die Landesverwaltung
nicht im Stande ist zu kontrollieren, ob ihre eigenen Baustellen den
Zweisprachigkeits-Bestimmungen entsprechen. Wie kann sie dies dann von
anderen verlangen?

Unterdessen wurde an der Baustelle auf den einsprachig italienischen
Schildern ein Aufkleber mit den Hinweis angebracht, dass diese
augenscheinlich "nur für Italiener" gelten. Man darf gespannt sein, ob
sich dadurch etwas ändert.

Die SÜD-TIROLER FREIHEIT weist darauf hin, dass die Missachtung von
Zweisprachigkeitsbestimmungen laut D.P.R. vom 15.07.1988 Nr. 574
strafbar ist. Die Nichtbeachtung dieser Bestimmungen verlangt z.B. bei
Konzessionsunternehmen ausdrücklich die Verhängung eines Bußgeldes in
der Höhe von Euro 516,47 bis Euro 2.582,28.

Werner Thaler
Bezirssprecher der
SÜD-TIROLER FREIHEIT Unterland/Überetsch

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