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Alpenverein – Wegweiser: Vorschreibung des Regierungskommissars nicht rechtens

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Alpenverein – Wegweiser: Vorschreibung des Regierungskommissars nicht rechtens

Die Landtagsabgeordnete der Bewegung SÜD-TIROLER FREIHEIT, Eva Klotz, spricht dem Regierungskommissariat das Recht ab, dem Alpenverein Vorschriften in Sachen Wege- Beschilderung zu machen.
Wenn der Regierungskommissar dem Alpenverein vorschreibt, die Wegweiser zweisprachig anzubringen, so verletzt er das Autonomiestatut, welches dem Land die ausschließliche Zuständigkeit für die Ortsnamen einräumt. Die Begründung, zweisprachige Wegweiser seien „aus Sicherheitsgründen unbedingt erforderlich“, ist gesetzlich nicht stichhaltig:

Art. 105 des Autonomiestatuts besagt: „Solange das Land nicht mit
eigenem Gesetz anders verfügt, wird auf den Sachgebieten, die der
Zuständigkeit des Landes zuerkannt worden sind, die Gesetze des Staates
angewandt“. Der Regierungskommissar müsste dann ein Staatsgesetz
finden, welches für das gesamte Staatsgebiet aus „Sicherheitsgründen“
die Anbringung von zwei- oder mehrsprachigen Wegweisern vorschreibt.
Solche gibt es flächendeckend in Italien nicht!

Eva Klotz fordert die Volkspartei, welche  im Landtag die Mehrheit
stellt, zu einer mutigen und würdigen Haltung in dieser wichtigen
Kulturfrage auf. Auf der Tagesordnung des Landtags steht der
Gesetzentwurf der SÜD-TIROLER FREIHEIT, welcher die Regelung der
Ortsnamensfrage nach einem ganz klaren Kriterium vorsieht: Keine
Falschnamen, also willkürlich erfundenen oder übersetzten Namen, aber
all das amtlich anerkennen, was zwei- oder dreinamig in Dokumenten
überliefert ist (ca. 200 an der Zahl). Dann soll der
Verfassungsgerichtshof sagen, wie er es mit faschistischen
Kulturverbrechen in Südtirol hält!

Lt. Abg. Dr. Eva Klotz
5. September 2009

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