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Gerichtsurteile der Pusterer Buam genau prüfen – Ist Strafmaß überhaupt noch gültig?

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Der Landtagsabgeordnete der SÜD-TIROLER FREIHEIT, Sven Knoll, zeigt sich erfreut darüber, dass durch die von der SÜD-TIROLER FREIHEIT aufgedeckten Zeugenaussagen des Carabinieres Budroni, nun endlich Bewegung in den Fall der Puster Buam kommt. In diesem Zusammenhang verweist Knoll aber auch auf den rechtlichen Aspekt, der einer dringenden Überprüfung bedarf. Die Pusterer Buam wurden nämlich von keinem Gericht für die ihnen untergeschobenen Morde verurteilt, sondern ihre lebenslangen Haftstrafen begründen sich auf ein Gesetz aus der Faschistenzeit, welches bei „Anschlag auf die Einheit des Staates“ lebenslange Haftstrafen vorsah.
Dieses Gesetz, mit dem sie 1969 verurteilt wurden, gibt es so heute nicht mehr. Es stellt sich daher die Frage, ob das Strafmaß von damals heute überhaupt noch gültig ist?

Unter Anschlag auf die Einheit des Staates verstand man alle Maßnahmen, die in Richtung Selbstbestimmung und Wiedervereinigung Tirols gingen. Das heißt, dass die Pusterer Buam nicht nur für die Sprengstoffanschläge, sondern auch für das Hissen der Tiroler Fahne und einen großen Tiroler Adler, den sie auf einen Felsen gemalt hatten, verurteilt wurden.

Die Gerichtsurteile von damals bedürfen daher einer dringenden Überprüfung, bei der festgestellt werden muss, ob die Pusterer Buam bei einer Einreise überhaupt noch lebenslang inhaftiert würden, obwohl es dieses Gesetz so gar nicht mehr gibt.
Zur Verdeutlichung sei hier nur das Beispiel genannt, dass jemand, der in einem Staat in Abwesenheit zum Tode verurteilt wurde, ja auch nicht nach Jahrzehnten noch hingerichtet werden kann, wenn es in diesem Staat die Todesstrafe gar nicht mehr gibt.

Im Falle der Pusterer Buam kommen noch eine Reihe von juridischen Aspekten hinzu, die die Gültigkeit der Urteile selbst in Frage stellen. Weder konnten sie sich damals nämlich selbst vor Gericht äußern und verteidigen, noch wurde ihnen ein Urteil je zugestellt.
Beim Gang vor den Europäischen Gerichtshof könnte dies sogar zu einer Annullierung der Urteile führen.

Es ist sehr erfreulich, dass die Pusterer Buam nun wieder zum Gegenstand des politischen Interesses geworden sind. Es muss in diesem Zusammenhang aber die Frage erhoben werden, warum sich all die Politiker, die sich nun für eine Begnadigung aussprechen, nicht schon viel früher mit diesem Fall auseinandergesetzt haben?
Hätte die SÜD-TIROLER FREIHEIT nämlich nicht im Landtag einen Begehrensantrag zur Begnadigung der Freiheitskämpfer eingebracht und die Öffentlichkeit auf die Zeugenaussagen von Budroni aufmerksam gemacht, wäre wohl auch weiterhin nichts geschehen.

L.-Abg. Sven Knoll
SÜD-TIROLER FREIHEIT

Archiv, Begehrensantrag, Sven Knoll
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