Die ganze Diskussion um Ortsnamen und Wegbeschilderungen ist umsonst, stellt der Südtiroler Heimatbund fest, da nur die faschistischen Ortsnamen und einige wenige historisch gewachsene italienische Ortsnamen amtlich sind. Die deutschen Namen können erst angewandt werden, wenn „ein Landesgesetz ihr Vorhandensein festgestellt und die Bezeichnung genehmigt hat“ (Art. 101 des Autonomiestatutes). Deshalb darf eigentlich kein deutscher Name auf ein Wegschild!
„Als amtlich gilt bei uns nur das von Mussolini dekretierte MachwerkEttore Tolomeis. Die von der ansässigen Bevölkerung seit Jahrhunderten
gebrauchten Orts- und Flurnamen wurden zuerst im Jahre 1923 und dann
alle 8000 im Jahre 1940 außer Gebrauch gesetzt. Unglaublich, aber wahr:
Die ursprünglichen Namen haben auch heute noch keine Gültigkeit!“ So
schrieben im Tiroler Gedenkjahr 1984 die SVP- JGler Hannes Mair, LR.
Dr. Siegfried Messner und Landesjugendreferent Dr. Gottfried Vonmetzin der Broschüre „Tolomeische Ortsbezeichnungen, Ein Unrecht überlebt
den Faschismus.
2009, 25 Jahre später, wieder ein Gedenkjahr, nichts hat sich geändert:
Die faschistischen Dekrete sind weiterhin Gesetz, der Faschismus reicht
„bis zum letzten Haus, bis zu den Wiesen der Höfe! Bis zu den Almen!“(
so Tolomei).
Wann wird dem Land Südtirol endlich die schwarze Schminke entfernt, die
es mit künstlichen Ortsnamen zu einer ganz normalen italienischen
Provinz macht? Der Krieg der Ortsnamen muss in Bozen und Rom
ausgefochten werden, nicht in den Bergen, so der Südtiroler Heimatbund!
Roland Lang
Obmannstellvertreter des Südtiroler Heimatbundes