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Aktuelle Fragestunde Dezember: Zolleinnahmen: Ersatzzahlungen für Süd-Tirol

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Aktuelle Fragestunde Dezember: Zolleinnahmen: Ersatzzahlungen für Süd-Tirol

Mittels Staatsgesetz Nr. 386 vom 30.11.1989 wurde in Art. 4 die Einnahme von 53% der Import-Zölle für die Provinz Bozen geregelt. Im Hinblick auf die Abschaffung der Zölle durch die Europäische Union, wurde in Art. 6 vorsorglich festgelegt, dass beim Entfall dieser Einnahmen dem Land eine alljährlich auszuhandelnde staatliche Ersatzzahlung zustehe.

    Wird diese Ersatzzahlung seit Wegfall der Import-Zölle vom Staat eingefordert?

    Wenn nein, warum nicht?

    Wie hoch sind diese Ersatzzahlungen (aufgelistet nach Jahren seit Wegfall der Zölle)?

L.-Abg. Sven Knoll
L.-Abg. Dr. Eva Klotz

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