Immer wieder treten Beschwerden darüber auf, dass Angestellte im öffentlichen Dienst nicht der deutschen Sprache mächtig sind, bzw. keinen Zweisprachigkeitsnachweis besitzen, da sie aus Sparten kommen, in denen dies angeblich nicht vorgesehen sei.
Auch durch die Vergabe der Arbeiten des öffentlichen Dienstes an externe Firmen, treten derartige Probleme immer wieder auf. Als Beispiel sei hier nur die Postverteilung genannt.
1) Wie viele Angestellte im öffentlichen Dienst (aufgeteilt nach den einzelnen Körperschaften Land, Gemeinden, Post, Bahn, Krankenhaus, usw.) erfüllen nicht die vorgeschriebene Zweisprachigkeitspflicht?
2) In wie vielen Fällen wird der Dienst von provisorischen Ersatz-(Aushilfs-)kräften durchgeführt, wo angeblich keine Zweisprachigkeitspflicht besteht?
L.-Abg. Sven Knoll
L.-Abg. Dr. Eva Klotz
SÜD-TIROLER FREIHEIT
Freies Bündnis für Tirol