Mit Unmut reagiert die Landtagsabgeordnete der Bewegung SÜD-TIROLER FREIHEIT, Dr. Eva Klotz, auf die Beschlagnahme von Akten des Alpenvereins durch die Staatsanwaltschaft. Diese wisse genau, dass der Alpenverein schuldlos ist, da es keine gesetzliche Regelung für die Toponomastik gibt, solange der Landtag, der dafür die ausschließliche Zuständigkeit hat, kein einschlägiges Gesetz erlassen hat.
Daher wertet Eva Klotz die Beschlagnahme- Aktion der Staatsanwaltschaft in den Räumen des Alpenvereins als Maßnahme politischen Drucks und der Einschüchterung. Es trifft dabei aber den Falschen, denn der Alpenverein ist völlig unschuldig an der Tatsache, dass es keine gesetzliche Regelung gibt.
Eva Klotz verweist auf den Toponomastik- Gesetzentwurf der Bewegung SÜD-TIROLER FREIHEIT auf der Tagesordnung des Landtags. Er beinhaltet eine großzügige Regelung der Ortsnamenfrage und wird voraussichtlich im November behandelt. Eva Klotz fordert die Mehrheitspartei auf, sich endlich einen Ruck zu geben und diesem Entwurf zuzustimmen, weil er auf wissenschaftlichen Ergebnissen beruht und den einschlägigen UNO- Empfehlungen Rechnung trägt.
Lt. Abg. Dr. Eva Klotz