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EUGH-Urteil verbietet Kruzifixe in Schulklassen

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EUGH-Urteil verbietet Kruzifixe in Schulklassen

Der Landtagsabgeordnete der SÜD-TIROLER FREIHEIT, Sven Knoll, zeigt sich entrüstet über das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EuGHMR), wonach Kruzifixe in Schulklassen nicht rechtens seien, da sie angeblich das Recht auf Religionsfreiheit verletzen.
Dieses Urteil, das die Entfernung aller Kreuze aus den Schulen anstrebt, ist ein Armutszeugnis für ein Kulturland wie Europa und veranschaulicht letztlich nur die Unfähigkeit, die eigene Kultur auch für Einwanderer als Bereicherung anzuerkennen.

Das Kreuz in den Schulen hindert niemanden daran seine eigenen Glauben
auszuleben. Wer nicht daran glaubt, für den hat es auch keine Bedeutung.

Vielmehr muss aber darüber nachgedacht werden, wie es um die
Integrationsbereitschaft Andersgläubiger bestellt ist, wenn diese in
der angestammten Kultur, zu der die Religion ebenso gehört, eine
Provokation sehen.
 
Wer als Katholik in ein mehrheitlich religiös anders geprägtes Land
zieht, kann schließlich ebensowenig erwarten, dass die dort üblichen
religiösen Symbole entfernt werden.
 
Süd-Tirol darf sich dieser Diktion nicht unterwerfen, zumal der EuGHMR
kaum Möglichkeiten hat, eine Nichtbefolgung dieses Urteilsspruchs zu
sanktionieren.
 
Die SÜD-TIROLER FREIHEIT wird daher im Süd-Tiroler Landtag eine Anfrage
einreichen und gleichzeitig einen Begehrensantrag vorbereiten, mit
denen die Beibehaltung der Kreuze in den Schulen eingefordert wird.
 
L.-Abg. Sven Knoll
SÜD-TIROLER FREIHEIT

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