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Etikettierung und „Ingredienti“

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Etikettierung und „Ingredienti“

Schön war es, wieder einmal in Innsbruck einkaufen zu gehen, auch einige Lebensmittel habe ich gekauft. Natürlich habe ich einheimischen Produkten den Vorzug gegeben, aber auch der gute Fertigsugo der italienischen Marke Barilla musste in den Einkaufswagen. Angenehm, dass er seine Zutaten auch im meiner Muttersprache (neben fünf anderer Sprachen) aufgelistet hatte. Auch einige Artikel einer namhaften Handelskette, die es auch in Südtirol gibt, kaufte ich. Auch sie waren in meiner Muttersprache beschriftet, wie etwa die Mozarella, auch ein Rezept wurde in deutscher Sprache mitgeliefert.

Es ist schon eigenartig, wenn dann am nächsten Tag in einem Despar-
Geschäft in Bozen diesselben Produkte nur einsprachig in Italienisch zu
finden sind.

Aber bei Artikeln, die aus dem deutschsprachigen Ausland bei uns
verkauft werden, da gilt das Recht: Ein Pickerl, meist noch über die
deutsche Etikette geklebt, gibt dem Italiener Auskünfte in seiner
Muttersprache. Sein gutes Recht! Und unser Recht?

Dabei bräuchten die Südtiroler nicht nur die Zweisprachigkeit bei
Lebensmitteln einfordern, sondern sie könnten sich auf  EU-Recht
berufen: Denn im Amtsblatt C 345 vom 23.12.1993 steht, dass die
Etikettierung :“… in einer leicht verständlichen Sprache abzufassen
sind; dies ist/sind im allgemeinen die Amtssprache(n) des Landes, in
dem der Verkauf erfolgt.“ Da die deutsche Sprache in Südtirol genauso
wie italienisch Amtssprache ist, müssten alle Etikettierungen
zweisprachig sein, und, warum nicht für ein Tourismusland, mehrsprachig!

Das Vogelfutter und das Hundefutter erhalten wir mit Etiketten in mehr
als fünf Sprachen, dabei können Vögel und Hunde nicht lesen! Aber bei
unseren Lebensmitteln fehlt unsere Muttersprache! Dabei könnten wir
lesen! 

Roland Lang, Terlan

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