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Doppelstaatsbürgerschaft – Österreichischer Außenminister Spindelegger hat unberechtigte Zweifel

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Doppelstaatsbürgerschaft – Österreichischer Außenminister Spindelegger hat unberechtigte Zweifel

Lorenz Puff, Hauptausschussmitglied der SÜD-TIROLER FREIHEIT begrüßt das Treffen zwischen dem österreichischen Außenminister Michael Spindelegger, dem Süd-Tiroler Landeshauptmann Luis Durnwalder und dem Tiroler Landeshauptmann Günther Platter zur Besprechung der doppelten Staatsbürgerschaft für Süd-Tirol, ist aber über die Skepsis des Außenministers verwundert, da dessen Zweifel unberechtigt sind.

Der Außenminister meint, dass Österreich eine Deklaration des Europarats unterzeichnet habe, wonach Doppelstaatsbürgerschaften ein Auslaufmodell seien. Fakt ist, dass das Europäische Übereinkommen über die Staatsangehörigkeit vom 6.11.1997 kein Verbot von Doppelstaatsbürgerschaften enthält.

Weiter zählt Außenminister Spindelegger Wahlrecht und Wehrdienst als vermeintliche Hürden auf. Dies ist jedoch ein Trugschluss, da es gerade hierzu schon klare Regelungen für Auslandsösterreicher gibt: „Auslandsösterreicher haben das Wahlrecht und sind – solange sie ihren Wohnsitz außerhalb Österreichs haben – nicht zur Leistung des Wehrdienstes verpflichtet“.

Völlig zu Recht weist der Herr Minister darauf hin, dass das Staatsbürgerschaftsgesetz geändert werden müsste, um Südtirolern die doppelte Staatsbürgerschaft zu ermöglichen. Genau hier besteht laut Lorenz Puff Handlungsbedarf.

„Wenn der politische Wille besteht, ist die doppelte Staatsbürgerschaft für Süd-Tiroler umsetzbar“, so Lorenz Puff.

Lorenz Puff
Hauptausschussmitglied der SÜD-TIROLER FREIHEIT

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