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Aktuelle Fragestunde April-Session: Zweisprachige Kennzeichen

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Die gesetzlichen Bestimmungen zur Zweisprachigkeit sind in Süd-Tirol unmissverständlich und lassen keinen Spielraum für Interpretationen. Sowohl im sprachlichen Gebrauch, als auch im Schriftverkehr werden diese jedoch gerade von den Ordnungskräften oft einfach ignoriert. Als jüngstes Beispiel seien hier die neuen Kenntafeln der Gemeindepolizei genannt, welche nur die italienische Aufschrift „polizia locale“ tragen.

•    Müssen auch die Kennzeichen und Autoaufschriften von Staatspolizei, Carabinieri, Finanz- und Gemeindepolizei, zweisprachig sein? Wenn ja, warum wird diese Bestimmung nicht eingehalten?

L.-Abg. Sven Knoll

L.-Abg. Dr. Eva Klotz                1. März 2010

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