Seit Jahren wurde um die Anerkennung der Tiroler Landeshymne gerungen. Nun ist es, pünktlich zum 200. Todestag von Andreas Hofer gelungen, eine politische Übereinkunft zu treffen. In Zusammenarbeit mit der SVP und den Freiheitlichen wurde der von der SÜD-TIROLER FREIHEIT eingebrachte Beschlussantrag zur Landeshymne überarbeitet und schließlich ein gemeinsamer Antrag eingereicht. Darin wird die Verwendung des Andreas Hofer Liedes „Zu Mantua in Banden“ bei offiziellen Anlässen und Feierlichkeiten festgeschrieben und vom Süd-Tiroler Landtag somit als gemeinsame Tiroler Landeshymne anerkannt.
Symbole wie die Tiroler Landeshymne werden von vielen Menschen als Teil
ihrer Identität empfunden. Sie sind Ausdruck der regionalen
Verbundenheit zu Land und Geschichte. Es gibt sogar eine italienische
und eine ladinische Version des Hofer-Liedes, die zwar nie offiziell
waren, aber doch zum Ausdruck bringen, dass die Landeshymne aufgrund
ihres identitätsstiftenden Charakters in das Kulturgut der jeweiligen
Sprachgruppen aufgenommen wurde.
Es ist daher das Recht der
Tiroler aller Landesteile, dieser Zusammengehörigkeit durch gemeinsame
Bräuche und Traditionen, aber im Besonderen durch gemeinsame Symbole
auch nach außen Ausdruck zu verleihen.
Mit der Anerkennung
der gemeinsamen Tiroler Landeshymne hat der Süd-Tiroler Landtag nicht
nur dem Wunsch weiter Teile der Bevölkerung und der Aufforderung vieler
Gemeinden entsprochen, sondern auch ein starkes und sichtbares Zeichen
zur Einheit Tirols gesetzt.
91 Jahre nach der Teilung Tirols
kann somit das Andreas Hofer Lied „Zu Mantua in Banden“ endlich auch in
Süd-Tirol wieder als offiziell anerkannte gemeinsame Tiroler
Landeshymne bezeichnet werden.
L.-Abg. Sven Knoll
SÜD-TIROLER FREIHEIT