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Verletzung von Zweisprachigkeitsbestimmungen ist strafbar

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Verletzung von Zweisprachigkeitsbestimmungen ist strafbar

Die Bewegung SÜD-TIROLER FREIHEIT in Eppan begrüßt das rasche Handeln der Eppaner Gemeindeverwaltung beim Austausch der einsprachig italienischen Hinweistafeln auf einer öffentliche Baustelle im Gemeindegebiet. Nachdem Walter Mayr und Roland Lang von der SÜD-TIROLER FREIHEIT die Missachtung der Bestimmung aufgezeigt hatten, wurden die Gefahrenhinweise und Baustelleninformationen zweisprachig angebracht.

Die SÜD-TIROLER FREIHEIT erinnert jedoch daran, dass die Missachtung
von Zweisprachigkeitsbestimmungen strafbar ist. Die Nichtbeachtung
dieser Bestimmungen verlangt grundsätzlich die Verhängung eines
Bußgeldes in der Höhe von Euro 500,00 bis Euro 2.500,00, sofern eine
Meldung bei den zuständigen Ämtern hinterlegt wird. Gerade deshalb, so
Walter Mayr, muss die Gemeindeverwaltung darum bemüht sein, die
Bestimmungen zur Zweispachigkeit einzuhalten.

Walter Mayr
SÜD-TIROLER FREIHEIT – Eppan

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