Frau Hildegard Hört, verehelichte Pircher, geboren 1. 6. 1946 in Innsbruck, wohnhaft in Meran, Naifstr. 15, hat vor ca. 2 Jahren von der Gemeinde Meran die Aufforderung erhalten, ihren Namen Hört in Hoert umzuschreiben, weil es in Italien keine Umlaute gebe.
Dieser Aufforderung ist sie nachgekommen, hat jetzt jedoch große Probleme, da sie immer noch Dokumente (eine Baugenehmigung) auf den Namen Hört bekommt, andere jedoch (Führerschein, Steuernummer, Pass, Gesundheitsausweis) bereits auf Hoert umgeschrieben sind.
Frau Hört möchte den von ihrem Vater übernommenen Namen Hört beibehalten, hat jetzt allerdings Schwierigkeiten, den alten Namen wieder in allen Dokumenten zu bekommen.
Kann die Gemeinde Meran verpflichtet werden, dafür zu sorgen, dass Frau Hört alle Dokumente wieder auf ihren ursprünglichen Namen lautend, erhält, zumal die Gemeinde nicht das Recht hatte, die Umschreibung zu verlangen?
Wenn ja, was muss Frau Hört unternehmen?
Lt. Abg. Dr. Eva Klotz
Lt. Abg. Sven Knoll 1. 4. 2010