In einem offenen Brief an den Bürgermeister von Terlan hat Roland Lang von der SÜD-TIROLER FREIHEIT auf die Missachtung der Zweisprachigkeit bei einer Baustelle in Siebeneich hingewiesen. Da abgesehen von der fehlenden Zweisprachigkeit auch die Bautafel mit der Nummer der Baukonzession usw. fehlt, sollte die Gemeinde die Baustelle überprüfen.
Weil sich in den letzten Tagen Carabinieri, Staatsanwalt und Quästor
so sehr unter dem Deckmantel der vermeintlichen Verletzung der
Zweisprachigkeit um die faschistischen Geländenamen in unseren Bergen
sorgen, sollten auch die Südtiroler jede echte Verletzung der
Zweisprachigkeit sofort melden. Denn ein Recht, das nicht in Anspruch
genommen wird, stirbt.
Roland Lang
Leitungsmitglied der SÜD-TIROLER FREIHEIT
An den
Bürgermeister der Gemeinde Terlan
Herrn Klaus Runer
Gemeinde Terlan
39018 Terlan
Sehr geehrter Herr Bürgermeister!
Als Vertreter der SÜD-TIROLER FREIHEIT, die sich besonders auch für das
Recht auf Zweisprachigkeit einsetzt, möchte ich Sie, Herr
Bürgermeister, davon in Kenntnis setzten, dass bei der Baustelle XY (
Informationstafel fehlt!) neben dem Hof mit der Hausnummer 5 im Steurer
Weg (Siebeneich) alle Warntafeln bezüglich der Baustelle nur in
italienischer Sprache abgefasst sind. Ich habe sie deshalb mit dem
Protestaufkleber „VALE solo per ITALIANI, Verletzung der Gleichstellung
der deutschen Sprache D.P.R. Nr. 574 vom 15.7.1989“ versehen.Auch die vom Gesetz vorgeschriebene Baustellentafel mit Auftraggeber,
Baufirma, Verantwortlichem Bauleiter, Zweck des Baues und Angabe der
Baugenehmigung fehlt gänzlich.Ohne auf die Hintergründe dieser Baustelle inmitten der Obstwiesen
näher eingehen zu wollen, die gesetzlich vielleicht in Ordnung ist,
aber ein folgenschwerer Eingriff inmitten des landwirtschaftlichen
Grüns ist, fordert die SÜD-TIROLER FREIHEIT eine Kontrolle der
Baustelle durch die Gemeinde und die Einhaltung der Gesetze zur
Zweisprachigkeit.Die SÜD-TIROLER FREIHEIT erinnert daran, dass die Missachtung von
Zweisprachigkeitsbestimmungen strafbar ist. Die Nichtbeachtung dieser
Bestimmungen verlangt grundsätzlich die Verhängung eines Bußgeldes in
der Höhe von Euro 500,00 bis Euro 2.500,00, sofern eine Meldung bei den
zuständigen Ämtern hinterlegt wird.Beiliegend einige Bilder der Baustelle
Mit freundlichen Grüßen
Roland Lang
Leitungsmitglied der SÜD-TIROLER FREIHEIT