Die SÜD-TIROLER FREIHEIT unterstützt die Abhaltung einer Volksbefragung über die Privatisierung der Wasserversorgung, die in Süd-Tirol durch das Referendumskomitee „Wasser -öffentliches Gut- Provinz Bozen“ vertreten wird. Der Zugang zu Wasser ist ein Menschenrecht – Das Recht auf Wasser ist gemäß der UN ein wirtschaftliches, soziales und kulturelles Menschenrecht. Der Zugang zu Wasser gehört zu einem Grundrecht des Menschen, so Roland Lang von der SÜD-TIROLER FREIHEIT.
Die mit undemokratischen Methoden durch Anwendung der Vertrauensfrage
unter dem Deckmantel sogenannter Liberalisierungsmaßnahme der
Trinkwasserversorgung genehmigte Gesetz (Art. 23 bis Gesetz 133/08
abgeändert vom Art.15 Gesetz 166/09- sog. "Ronchi"-Dekret) widerspricht
unter anderem der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948,
Art. 25: „Jeder Mensch hat das Recht auf einen Lebensstandard
angemessen für Gesundheit und Wohlfahrt …“.
"Wie sollen Gesundheit und Wohlfahrt realisiert werden, wenn Wasser
vorenthalten wird?" so Roland Lang von der SÜD-TIROLER FREIHEIT.
Die Kommerzialisierung und Privatisierung von Grunddienstleistungen wie
Wasser und Strom dürfen nicht auf dem Altar der Wirtschaftsberechnungen
geopfert werden, sondern müssen Allgemeingut und Menschenrecht bleiben!
Roland Lang
Leitungsmitglied der SÜD-TIROLER FREIHEIT