Der Landeshauptmann ist bereits befasst worden mit der Klage von Frau Simone Dörner, geboren am 15. 02. 1969 in Güstrow (Mecklemburg/ Vorpommern), seit einigen Jahren ansässig in Südtirol, wonach das Jugendgericht Bozen Bescheide, und Urteile nicht in deutscher Sprache zugestellt hat. Frau Dörner hatte dies ausdrücklich beantragt gehabt.
Auch die Verhandlungen beim Jugendgericht seien in italienischer Sprache abgewickelt worden, was für Frau Dörner ein großer Nachteil gewesen sei. Jene Verhandlung, bei der sie wichtige Dokumentation hätte bringen können, habe dann überhaupt nicht mehr stattgefunden.
Warum hat Frau Dörner, welcher das Recht auf Gebrauch der deutschen Muttersprache zusteht, sie ist deutsche Staatsbürgerin, Zustellungen, Einladungen und Bescheide nicht in deutscher Sprache erhalten?
Was hat der Landeshauptmann in dieser Sache unternommen?
Lt. Abg. Dr. Eva Klotz
Lt. Abg. Sven Knoll 19. 04. 2010