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Verletzung der Sprachbestimmungen im Zug

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Verletzung der Sprachbestimmungen im Zug

Als ich am 18. 05.2010 im Zug mit Abfahrt 8:31 in Bozen nach Trient (bei Auer) den Kontrolleur fragte, warum er nicht deutsch spreche, antwortete dieser in italienisch: „Warum sollte ich, wir sind in Italien….“ Als ich nach seinem Namen fragte, verweigerte er dies und verlangte ein Dokument von mir. Ich gab ihm die Identitätskarte, und er schrieb auf.

–         Wie heißt dieser Kontrolleur?
 
–         Wie kommt es, dass er Dienst tut, ohne Deutsch zu können und nicht einmal weiß, dass ich das Recht auf Gebrauch meiner Sprache habe?
 
–         Hat er das Recht, von mir einen Ausweis zu verlangen und was geschieht mit den Daten, die er aufgenommen hat?
 
L.- Abg. Dr. Eva Klotz                                        18.05.2010                                                          

L. – Abg. Sven Knoll

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